Wenn Sie im Berufsregister für Steuerberater eingetragen sind, sind die verpflichtet Änderungen an die zuständige Steuerberaterkammer zu melden
Volltext
Das Berufsregister wird durch die zuständige Steuerberaterkammer geführt.
Folgende Angaben müssen Sie melden, wenn Sie Ihren Sitz oder Ihre berufliche Niederlassung in den Bezirk der Steuerberaterkammer verlegen:
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als Steuerberater/in oder Steuerbevollmächtigter/Steuerbevollmächtigte:
- Name und Vorname,
- Geburtstag und Geburtsort
- Tag der Bestellung und die Behörde oder die Steuerberaterkammer, die die Bestellung vorgenommen hat
- Befugnis zur Führung der Bezeichnung "Landwirtschaftliche Buchstelle" und der Bezeichnungen "Fachberater/in für internationales Steuerrecht" oder "Fachberater/in für Zölle und Verbrauchsteuern"
- Anschrift der beruflichen Niederlassung und die geschäftliche E-Mail-Adresse
- berufliche Zusammenschlüsse
- sämtliche weitere Beratungsstellen und die Personen, die die Beratungsstellen leiten
- bei Zustellbevollmächtigung: Name und Anschrift der oder des Zustellungsbevollmächtigen
- Bestehen eines Berufsverbotes
- bei Vertretung: die Vertreterbestellung unter Angabe des Namens der Vertreterin oder des Vertreters
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als Berufsausübungsgesellschaft:
- Firma oder Name und Rechtsform
- Tag der Anerkennung als Berufsausübungsgesellschaft und die Stelle, die die Anerkennung ausgesprochen hat
- Befugnis zur Führung der Bezeichnung "Landwirtschaftliche Buchstelle"
- Sitz und Anschrift und die geschäftliche E-Mail-Adresse
- berufliche Zusammenschlüsse
- Namen der Mitglieder des zur gesetzlichen Vertretung berufenen Organs
- Namen der vertretungsberechtigten Gesellschafterinnen und Gesellschafter und Partnerinnen und Partner
- sämtliche weitere Beratungsstellen und die Personen, die die weiteren Beratungsstellen leiten
HINWEIS:
Sie müssen nicht nur Verlegungen in einen bestimmten Registerbezirk melden, sondern auch aus einem Registerbezirk. Dies melden Sie bitte der dortigen zuständigen Steuerberaterkammer.
Ebenso meldepflichtig sind auch alle Veränderungen zu den oben genannten Angaben.
Voraussetzungen
Die Änderungen müssen Sie melden, wenn Sie:
- betroffener Steuerberater oder betroffene Steuerberaterin ,
- betroffener Steuerbevollmächtigter oder betroffene Steuerbevollmächtigte oder
- Mitglied des zur gesetzlichen Vertretung berufenen Organs oder
- vertretungsberechtigter Gesellschafter oder vertretungsberechtigte Gesellschafterin der Berufsausübungsgesellschaft sind.
erforderliche Unterlagen
Welche Unterlagen in Ihrem Fall erforderlich sind, richtet sich nach der Art der Änderung. Bitte fragen Sie bei der zuständigen Steuerberaterkammer nach.
Fristen
Sie müssen die Änderungen unverzüglich melden.
Ansprechpunkt
Wenden Sie sich an die Steuerberaterkammer.
Formulare
- OnlineDienst: nein
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
Hinweise (Besonderheiten)
Keine
Handlungsgrundlage(n)
Kurzfassung
Änderungen im Berufsregister für Steuerberater für Steuerberaterinnen, Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften müssen gemeldet werden.