Leistungsbezeichnung II (Leistungsname)
Änderungen an der EU-Gemeinschaftslizenz für Kraftomnibusse im Gelegenheitsverkehr beantragenSie haben eine EU-Gemeinschaftslizenz für den grenzüberschreitenden Gelegenheitsverkehr, bei der sich die Rahmenbedingungen verändern? Dann müssen Sie die Veränderungen melden oder genehmigen lassen.
Volltext
Wenn Sie für den grenzüberschreitenden Gelegenheitsverkehr innerhalb der Europäischen Union (EU) eine EU-Gemeinschaftslizenz haben, müssen Sie grundlegende Änderungen in Ihrem Unternehmen genehmigen lassen. Dies ist zum Beispiel der Fall bei:
- Erweiterung oder wesentlicher Änderung des Unternehmens
- geplanter Übertragung der Rechte und Pflichten der EU-Gemeinschaftslizenz
- Übertragung der Betriebsführung
Geringfüge Änderungen, zum Beispiel bei den Beförderungsbedingungen, teilen Sie der zuständigen Behörde lediglich mit.
Zum Gelegenheitsverkehr gehören:
- Ausflugsfahrten
- Ferienreisen
- Fahrten mit Mietbussen
Es werden Fahrten mit Kraftfahrzeugen durchgeführt, die nach ihrer Bauart und Ausstattung zur Beförderung von mehr als 9 Personen einschließlich Fahrerin oder Fahrer geeignet und bestimmt sind.
Voraussetzungen
- Sie verfügen bereits über eine EU-Gemeinschaftslizenz.
- In Ihrem Unternehmen finden grundlegende Änderungen statt.
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
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EU-Gemeinschaftslizenz notwendig, wenn Gelegenheitsverkehr
- in EU-Staaten führt
- im Transit durch EU-Staaten führt
- in EU-Staaten angeboten werden soll
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im Gelegenheitsverkehr sind Fahrten mit Kraftfahrzeugen durchzuführen, die nach ihrer Bauart und Ausstattung zur Beförderung von mehr als 9 Personen (einschließlich Fahrerin oder Fahrer) geeignet und bestimmt sind:
- Ausflugsfahrten
- Ferienreisen
- Fahrten mit Mietbussen
- wird für eine Dauer von bis zu 10 Jahren erteilt und muss danach verlängert werden
- Änderungen beim durchführenden Unternehmen müssen entweder gemeldet oder genehmigt werden
- bei geringfügigen Änderungen, zum Beispiel bei den Beförderungsbedingungen, wird die zuständige Behörde informiert
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grundlegende Änderungen bedürfen der Genehmigung, zum Beispiel bei:
- Erweiterung oder wesentlicher Änderung des Unternehmens
- geplanter Übertragung der Rechte und Pflichten der EU-Gemeinschaftslizenz
- Übertragung der Betriebsführung
- zuständig: zuständige Behörde des Landes, in dem Antragstellerin oder Antragsteller den Sitz hat