Als Preishoheitsinhaber (PHI) für Kraftstoffe haben Sie eine Meldepflicht gegenüber der Markttransparenzstelle für Kraftstoffe (MTS-K) und sind dort registriert. Änderungen Ihrer Stammdaten müssen Sie der MTS-K sofort mitteilen.
Volltext
Wenn Sie als Preishoheitsinhaber bei der Markttransparenzstelle für Kraftstoffe (MTS-K) registriert sind und sich Ihre Stammdaten ändern, die Sie bei der Registrierung angegeben haben, müssen Sie dies der MTS-K umgehend mitteilen.
Zu den Stammdaten gehören:
- Ihr Name
- Ihre Anschrift im Inland
- Name mindestens einer Kontaktperson
- Telefonnummer
- gegebenenfalls Firma
- gegebenenfalls Name einer vertretungsberechtigten Person
- gegebenenfalls E-Mail-Adresse
- gegebenenfalls Faxnummer
Voraussetzungen
- Sie sind Preishoheitsinhaber (PHI) für Kraftstoffe oder handeln in Vertretung eines PHI.
- Sie sind bereits bei der Markttransparenzstelle für Kraftstoffe (MTS-K) als PHI registriert.
- Ihre Stammdaten haben sich geändert.
Gebühren
Es fallen keine Kosten an.
erforderliche Unterlagen
- Änderungsmitteilung
-
gegebenenfalls:
- Nachweise über Änderungen
- Handelsregisterauszug oder Gewerbeschein
Fristen
Es gibt keine Frist.
Bearbeitungsdauer
Rechtsbehelf
Es ist kein Rechtsbehelf vorgesehen.
Verfahrensablauf
Sie können der Markttransparenzstelle für Kraftstoffe (MTS-K) die Änderungen Ihrer Stammdaten online, per Post, E-Mail oder Fax mitteilen.
Wenn Sie die Änderung online übermitteln:
- Gehen Sie auf die Internetseite des Bundesportals verwaltung.bund.de und rufen Sie den Online-Antrag auf.
- Geben Sie Ihre neuen Stammdaten ein.
- Laden Sie gegebenenfalls erforderliche Unterlagen hoch.
- Senden Sie den Antrag elektronisch ab.
- Die MTS-K prüft die Änderungen und meldet sich im Falle von Rückfragen bei Ihnen.
Wenn Sie die Änderung per Post, E-Mail oder Fax übermitteln:
- Sie teilen der MTS-K die Änderungen Ihrer Stammdaten in einem formlosen Schreiben mit.
- Nennen Sie in dem Schreiben Ihr Aktenzeichen.
- Schicken Sie das Schreiben per Post, E-Mail oder Fax an die MTS-K.
- Die MTS-K prüft Ihre Angaben und meldet sich im Falle von Rückfragen bei Ihnen.
Handlungsgrundlage(n)
Kurzfassung
- Preishoheitsinhaber (PHI) für Kraftstoffe müssen Kraftstoffpreise an die Markttransparenzstelle für Kraftstoffe (MTS-K) melden
- dafür Registrierung mit Stammdaten bei der MTS-K notwendig
- wenn sich die Stammdaten ändern, muss die Änderung der MTS-K umgehend mitgeteilt werden
-
Stammdaten zum Beispiel:
- Name
- Anschrift im Inland
- Name mindestens einer Kontaktperson
- Telefonnummer