Abholung von Bioabfällen abmelden

Leistungsbezeichnung II (Leistungsname)

Abholung von Bioabfällen abmelden

Wenn Sie bei Ihren öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger die Abholung Ihrer Bioabfälle angemeldet haben, können Sie die Abholung auch wieder abbestellen.

Volltext

Die Entsorgung von Bioabfällen aus privaten Haushalten ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger.

Regelungen zur Bewirtschaftung des Bioabfalls sind in den einzelnen Abfallentsorgungssatzungen sowie Gebührensatzungen festgeschrieben. Dazu gehören auch Informationen über die Abfallgebühren, Müllbehälter (Biotonne, Bestellmöglichkeit), Abfallkalender (Abfuhrintervalle) sowie über vorhandene Hol- und Bringsysteme für Bioabfälle (zum Beispiel Grünschnitt).

Voraussetzungen

  • Es handelt sich um Bioabfälle aus Ihrem privaten Haushalt.
  • Ihr öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger bietet die Abholung Ihrer Bioabfälle an.
  • Sie haben bei Ihren öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger die Abholung Ihrer Bioabfälle angemeldet und möchten nun die Abholung wieder abmelden.
  • Abmeldung / Abbestellung Bioabfälle, zum Beispiel Biotonne
  • Regelungen zur Entsorgung der Bioabfälle finden sich in den einzelnen Abfallentsorgungs- und -gebührensatzungen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger
  • Häufig wird neben den verschiedenen Entsorgungsangeboten im Hol- und/ oder Bringsystem die Eigenkompostierung von Bioabfällen erlaubt
  • zuständig: öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger

zuständige Stelle

  • öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger
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