Landkreis Börde - Amt für Soziales und Integration - Sachgebiet Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)

Das Sachgebiet Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) ist für die Sicherung des notwendigen Bedarfes und des notwendigen persönlichen Bedarfes mittels der Gewährung von Leistungen nach dem AsylbLG zuständig. Es beinhaltet weiterhin einen breitgefächerten Bereich der täglichen Betreuungsarbeit. Die hauptamtlich aktiven Sozialarbeiter überwachen die Betreuung, realisieren notwendige Umzüge und nehmen die Schulanmeldungen für alle Migranten im Landkreis Börde vor. Sie stehen den ratsuchenden Leistungsberechtigten nach dem AsylbLG, Flüchtlingen sowie Ausländern beratend und unterstützend zur Seite.