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Landkreis Börde / Kreisverwaltungspersonalie / Annett Dippe übernimmt ab 1. Juni 2020 die Leitung des Kreisplanungsamtes

Nach einem öffentlichen Stellenbesetzungsverfahren steht fest, Annett Dippe übernimmt ab 1. Juni 2020 die Leitung des Amtes für Kreisplanung beim Landkreis Börde. Landrat Martin Stichnoth hat nach Herstellung des Einvernehmens mit dem Kreisausschuss des Kreistages Börde die anstellungsvertraglichen Unterlagen unterzeichnet.

Die studierte Diplom-Ingenieurin (FH) für Landespflege und eingetragene Landschaftsarchitektin in der Architektenkammer Sachsen-Anhalt war über 13 Jahre selbstständig als freiberufliche Landschaftsplanerin tätig. In dieser Zeit sammelte Annett Dippe  Erfahrung in der breiten Palette der Landschaftsarchitektur: über Garten- und Objektplanung, Gartendenkmalpflege und Freiraumgestaltung bis hin zu landschaftspflegerischen und naturschutzfachlichen Planungen.

Im Januar 2019 fokussierte sie ihren beruflichen Wirkungskreis auf die Tätigkeit in einer Kreisverwaltung - als Sachbearbeiterin beim Bauordnungsamt des Landkreises Harz, Sachgebiet Planungsrecht und Kreisentwicklung. „Nun freue ich mich sehr auf die neue Aufgabe“, sagt die Wulferstedterin. „Es ist mir ein persönliches Anliegen, das Schaffen von Marion Scharf weiterzuführen. Besonders wichtig ist es mir, alle Kollegen als Team mitzunehmen, um weiterhin eine konstruktive Arbeitsatmosphäre zu prägen. Das ist eine gute Voraussetzung, um die Aufgaben des Amtes erfüllen zu können.“

Übrigens, bei den letzten Kommunalwahlen wurde Annett Dippe 2019 als Mitglied des Kreistages Börde gewählt. Dieses Mandat hat sie in diesen Tagen niedergelegt, da die Kommunalverfassung bestimmt, dass leitende Mitarbeiter einer Verwaltung nicht zugleich der Vertretung angehören dürfen. Hier greift die sogenannte Nichtvereinbarung von „Amt und Mandat“.

Was macht ein Kreisplanungsamt eigentlich? Es werden Aufgaben der Unteren Landesentwicklungsbehörde wahrgenommen und es werden die Erfordernisse der Raumordnung mit den gemeindlichen und kreislichen Interessen im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben in Einklang gebracht. Das Amt ist zum einen als „Träger öffentlicher Belange“ an raumbedeutsamen Maßnahmen (z. B. Infrastrukturmaßnahmen und Planfeststellungsverfahren) beteiligt. Zum anderen ist das Amt gemäß den Maßgaben des Baugesetzbuches auch Fachbehörde für das Bauplanungsrecht. Die Einbindung des Kreisplanungsamtes bei beinahe allen Verfahren nach der Landesbauordnung sowie bei bundesimmissionsschutzrechtlichen Genehmigungen resultiert ebenfalls aus der Zuständigkeit der Fachbehörde.

Letzte Aktualisierung: 27.05.2020 14:55 Uhr