Die Partner (v.l.n.r.) vereinbaren sich per Unterschrift. Sülzetal / Bürgermeister Jörg Methner, Elbe-Heide / Bürgermeister Thomas Schmette, Wanzleben-Börde / Bürgermeister Thomas Kluge, Wolmirstedt / Marko Kohlrausch, Oebisfelde-Weferlingen / Peter Schorlemmer, Corinna Sladky, Dr. Marcus Waselewski, Uwe Baier (alle Landkreis Börde), Westliche Börde / Bürgermeister Fabian Stankewitz, Oschersleben / Christiane Klare, Haldensleben / Bernhard Hieber, Niedere Börde / Bürgermeister Stefan Müller, Janina Kluge (Leiterin Büro Landrat).
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Besondere Einsätze von Freiwilligen Feuerwehren / Landkreis Börde sowie Städte und Gemeinden regeln Kostenersatz per Vereinbarung

Unterhalb der Schwelle des Katastrophenfalls werden Freiwillige Feuerwehren immer mal wieder durch den Landkreis Börde zu besonderen Einsätzen gerufen. Um eineindeutig zu klären, wer für welche Kosten aufkommen muss, haben sich zehn Kommunen und der Landkreis Börde nun schriftlich vereinbart.

(19. Januar 2023 / Haldensleben / UBG) Lokaltermin im Sitzungsraum der Kreisverwaltung des Landkreises Börde in Haldensleben. Kreisbeigeordneter Dr. Marcus Waselewski begrüßt die Vertreter kreisangehöriger Einheits- und Verbandsgemeinden, um die Vereinbarung per Unterschrift zu besiegeln. „Die Anregung dazu kam aus der Mitte der Dienstberatung mit den Bürgermeistern“, erzählt Waselewski. „Es gibt schon mal Einsätze, nach denen es unterschiedliche Rechtsauffassungen gibt, wer welche Kosten zu tragen hat. HERMES im Oktober 2019, Rettungsdienst, Feuerwehren und Einheiten des Landkreises wurden wegen zweier ungeklärter Todesfälle gerufen, ist nur ein Beispiel dafür.“

Normal sind die Zuständigkeiten klar geregelt, es gibt aber immer mal wieder Unstimmigkeiten. Um künftig Streitigkeiten zu vermeiden und die Kostenerstattung beim Einsatz der Einheiten für besondere Einsätze einvernehmlich zu regeln, haben die Partner nun eine Vereinbarung in Kraft gesetzt.

Die Gemeinden sind für den örtlichen Brandschutz zuständig. Dazu haben sie eine leistungsfähige Feuerwehr vorzuhalten und die Kosten dafür zu tragen.

Gemäß Brandschutzgesetz obliegen dem Landkreis Börde die übergemeindlichen Aufgaben des abwehrenden Brandschutzes. Demnach hat Landkreis Börde aus dem Bestand der Feuerwehren im Landkreis auch für besondere Einsätze Einheiten zusammenzustellen und einzusetzen. Ihm obliegt die Bereitstellung und Koordination der Einheiten für besondere Einsätze, ohne dass er selbst für die eigentliche Brandbekämpfung zuständig wird. Der Landkreis selbst setzt bei Bedarf die Fachdienste Führung, ABC, Brandschutz und Logistik ein, die normal für den Katastrophenfall vorgehalten werden.

Die vollständige Bildunterschrift

Die Partner (v.l.n.r.) vereinbaren sich per Unterschrift. Sülzetal / Bürgermeister Jörg Methner, Elbe-Heide / Bürgermeister Thomas Schmette, Wanzleben-Börde / Bürgermeister Thomas Kluge, Wolmirstedt / Marko Kohlrausch, Oebisfelde-Weferlingen / Peter Schorlemmer, Corinna Sladky, Dr. Marcus Waselewski, Uwe Baier (alle Landkreis Börde), Westliche Börde / Bürgermeister Fabian Stankewitz, Verbandsgemeinde Obere Aller / Bürgermeister Frank Frenkel, Oschersleben / Christiane Klare, Haldensleben / Bernhard Hieber, Niedere Börde / Bürgermeister Stefan Müller, Janina Kluge (Leiterin Büro Landrat)

Letzte Aktualisierung: 19.01.2023 17:10 Uhr