Der digitale Weg ergänzt die bisherige Antragstellung in Papierform. Er gilt für Vorhaben, die im vereinfachten Verfahren nach § 62 BauO LSA bearbeitet werden. Welche Unterlagen im Einzelfall erforderlich sind, hängt vom jeweiligen Bauvorhaben ab.
In der Regel ist eine bauvorlageberechtigte Entwurfsverfasserin oder ein bauvorlageberechtigter Entwurfsverfasser einzubeziehen.
Informationen zur Antragstellung und zum digitalen Verfahren finden Sie auf unserer Website unter folgendem Link: https://www.landkreis-boerde.de/onlineservice
Bei Fragen hilft das Bauordnungsamt des Landkreises Börde unter Telefon 03904 7240-6201 oder per E-Mail an bauordnung@landkreis-boerde.de weiter.