Information:
Der Kreistag nimmt zur Kenntnis, dass
Landrat Hans Walker Kreiswahlleiter und
Herr Thomas Kluge stellvertretender Kreiswahlleiter
zur Kreistagswahl am 25.05.2014 sein werden.
Gemäß § 9 Abs.1 Satz 1 des Kommunalwahlgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (KWG LSA) ist Kraft Gesetzes grundsätzlich der Landrat Kreiswahlleiter und sein Stellvertreter sein jeweiliger Vertreter im Amt.