Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 025/20/2013  

 
 
Betreff: Haushaltssatzung des Landkreises Börde für das Haushaltsjahr 2014
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Bäker
Kluge Fachbereichsleiter 2
Prost Fachbereichsleiterin 1
Federführend:FD Finanzen Bearbeiter/-in: Bäker, Ines
Beratungsfolge:
5. WP Umwelt- und Wirtschaftsausschuss LK Börde Vorberatung
21.11.2013 
ordentliche Sitzung des Umwelt- und Wirtschaftsausschusses      
5. WP Jugendhilfeausschuss LK Börde Vorberatung
09.12.2013 
ordentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses    
5. WP Kultur- und Sozialausschuss LK Börde Vorberatung
27.11.2013 
ordentliche Sitzung des Kultur- und Sozialausschusses    
5. WP Kreisausschuss LK Börde Vorberatung
04.12.2013 
71. ordentliche Sitzung des Kreisausschusses      
5. WP Kreistag Landkreis Börde Entscheidung
11.12.2013 
33. ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde ungeändert beschlossen  (025/20/2013)
Anlagen:
HH-Planentwurf 2014
Anlagen HH-Planentwurf 2014

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beschließt die Haushaltssatzung des Landkreises Börde für das Haushaltsjahr 2014 und ermächtigt den Landrat zur Abwicklung des Haushaltsplanes 2014.

 

Sachdarstellung, Begründung:

Sachdarstellung, Begründung:

 

Mit dem Haushaltsplan 2014 wurde der zweite doppische Haushaltsplan des Landkreises Börde erstellt. Im Ergebnisplan wurden die Erträge und Aufwendungen in gleicher Höhe mit 181.828,3 TEUR veranschlagt. Für das Jahr 2012 liegen keine Vergleichswerte vor, daher sind diese Spalten nicht ausgefüllt. Für das Jahr 2013 liegen die Planzahlen als Vergleich vor. Der Landkreis befand sich im 1. Halbjahr 2013 noch in der vorläufigen Haushaltsführung, daher liegen noch keine Vergleichswerte aus der Haushaltsdurchführung 2013 vor. 

 

Der Haushaltsplan ist nach der örtlichen Organisation in 10 Teilpläne gegliedert.

 

Da vom Land noch keine Festsetzung der Zuweisungen nach dem FAG für das Jahr 2014 erfolgte, wurde mit Orientierungsdaten, die vom Landkreistag erstellt wurden, gearbeitet. Danach sind die Zuweisungen nach dem FAG um ca. 3,3 Mio. EUR geringer als im Jahr 2013.

 

Die Hebesätze der Kreisumlage wurden in der gleichen Höhe wie im Jahr 2013 mit 36,8 % auf alle Umlagegrundlagen veranschlagt.

 

Die Abschreibungen auf das Anlagevermögen wurden nach den bisher vorliegenden Bewertungen ermittelt.

 

Die Investitionspauschale in Höhe von 2,5 Mio. EUR wurde im Finanzplan veranschlagt zur Finanzierung der Investitionen und der investiven Zuweisungen an den EB Straßenbau und –unterhaltung. Für Investitionen an Kreisstraßen werden im Jahr 2014 1,0 Mio. EUR zur Verfügung gestellt. Eine Kreditaufnahme ist im Jahr 2014 nicht erforderlich.

 

Die größte Investitionsmaßnahme ist der vom Kreistag beschlossene Neubau des Kreishauses in Haldensleben. Dafür wurden im Jahr 2014 2,0 Mio. EUR eingestellt.

 

 

 

Anlage:

Anlage:

 

Entwurf des Haushaltsplanes 2014

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 HH-Planentwurf 2014 (4900 KB)    
Anlage 2 2 Anlagen HH-Planentwurf 2014 (10067 KB)