Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Auszug - Kreistagswahl am 25.05.2014 - Einteilung der Wahlbereiche  

 
 
33. ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde
TOP: Ö 5.1 Beschluss:016/BKT/2013
Gremium: 5. WP Kreistag Landkreis Börde Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 11.12.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:05
Raum: Sitzungsraum I/II (Verbinder)
Ort: Landkreis Börde Außenstelle Oschersleben Triftstraße 9-10, 39387 Oschersleben (Bode), Haus 2,
016/BKT/2013 Kreistagswahl am 25.05.2014 - Einteilung der Wahlbereiche
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Kluge, J. Leiterin BKT/W
Federführend:Büro Kreistag/Wahlen Bearbeiter/-in: Rexhi, Yvonne

Herr Dr

Herr Dr. Daehre informierte die Kreistagsmitglieder, dass ihnen eine Berechnung der Wahlbereiche mit dem Wechsel des Ortes Süplingen nach Haldensleben und der dadurch geänderten Einwohnerzahlen für den Wahlbereich I (Flechtingen – Oebisfelde-Weferlingen) und den Wahlbereich II (Haldensleben – Niedere Börde) vorliegt.

 

Herr Senkel stellte den Antrag im Namen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Anzahl in 3 Wahlbereiche zusammen zu fassen vor dem Hintergrund, dass der Wahlbereich I und II, Wahlbereich III und IV und die Wahlbereiche V, VI und VII zu einem Wahlbereich zusammen gefasst werden. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hält die Aufteilung in 7 Wahlbereiche speziell für kleine Parteien für nachteilig aufgrund der Logistik und der Aufstellung von Kandidaten.

 

Frau Kluge (Leiterin Büro Kreistag/Wahlen) erläutere, dass bei der Einteilung der Wahlbereiche gesetzliche Vorgaben einzuhalten sind. So darf die durchschnittliche Einwohnerzahl von 25 % nach oben oder unten nicht über- oder unterschritten werden. Es muss daher zunächst berechnet werden, ob diese Voraussetzung bei dem Vorschlag von Herrn Senkel erfüllt ist.

 

Herr Zeymer warf ein, dass er dies bereits berechnet hat.

 

Frau Kluge fügte hinzu, dass sie sehr dankbar für diese Übersicht wäre. Hätte sie die Information etwas früher erhalten, hätte sie die Zahlen bereits überprüfen können. Bevor eine Information nun gegeben werden kann, sind die Voraussetzungen zu prüfen. Der Landeswahlleiter hatte in der vorherigen Woche darüber aufgeklärt, dass das Gesetz da sehr eng gefasst ist.

 

Herr Zeymer erklärte, dass die Über- oder Unterschreitung nicht über 25 % liegt. Er trug die Zahlen vor.

 

Landrat Walker bemerkte, dass wenn über den Antrag in der Sitzung entschieden wird, dieser nochmals geprüft werden muss. Er sollte dann mit der Landeswahlleitung abgestimmt werden. In der heutigen Sitzung kann der Antrag von Herrn Senkel jedoch nicht abschließend beschlossen werden um sicher zu stellen, dass die Einteilung in 3 Wahlbereiche rechtskonform ist.

 

Der Kreistagsvorsitzende Herr Dr. Daehre schlug vor, dass über den Änderungsantrag abgestimmt wird. Findet dieser keine Mehrheit, dann muss keine rechtliche Prüfung erfolgen. Falls der Antrag von der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eine Mehrheit bekommen sollte, dann unter dem Vorbehalt, dass eine rechtliche Prüfung noch erfolgen muss.

 

Herr Walker stimmte dem Vorschlag zu.

 

Herr Dr. Daehre stellte somit den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN über die Änderung der Vorlage von 7 zu 3 Wahlbereichen zur Abstimmung.

 

Es wurde wie folgt abgestimmt:

 

Zustimmung:vierzehn

Ablehnung:fünfundzwanzig

Enthaltung:zwei

 

Der Änderungsantrag wurde somit abgelehnt.

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Kreistag teilte das Wahlgebiet zur Kreistagswahl am 25.05.2014 in sieben Wahlbereiche ein, die sich aus den Städten, Gemeinden und Verbandsgemeinden wie folgt zusammensetzen:

 

Wahlbereich I Verbandsgemeinde Flechtungen und Stadt Oebisfelde-Weferlingen

Wahlbereich II Stadt Haldensleben und Gemeinde Niedere Börde

Wahlbereich III Verbandsgemeinde Elbe-Heide und Stadt Wolmirstedt

Wahlbereich IV Gemeinde Barleben und Gemeinde Hohe Börde

Wahlbereich V Verbandsgemeinde Obere Aller und Verbandsgemeinde Westliche Börde

Wahlbereich VI Stadt Oschersleben (Bode)

Wahlbereich VII Stadt Wanzleben – Börde und Gemeinde Sülzetal

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:mehrheitlich

Ablehnung:eine

Enthaltung:sechs

 

Die Vorlage wurde zum Beschluss Nr. 016/BKT/2013 erhoben.