Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
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Beschlussvorschlag: Der Kreistag teilt das Wahlgebiet zur Kreistagswahl am 25.05.2014 in sieben Wahlbereiche ein, die sich aus den in der beigefügten Anlage 1 aufgeführten Städten, Gemeinden und Verbandsgemeinden zusammensetzen.
Sachdarstellung, Begründung: Gemäß § 7 Abs. 2 Satz 1 Kommunalwahlgesetz (KWG LSA) ist das Wahlgebiet bei der Wahl zum Kreistag am 25. Mai 2014 in mehrere Wahlbereiche aufzuteilen. Folgendes ist bei der Einteilung nach § 7 Abs. 2 KWG LSA zu berücksichtigen: - die Wahlbereiche sollen annähernd die gleiche Größe haben, - die Einwohnerzahl eines jeden Wahlbereiches soll von der durchschnittlichen Einwohnerzahl aller Wahlbereiche nicht um mehr als 25 % nach oben oder unten abweichen, - die Grenzen von Einheitsgemeinden und Verbandsgemeinden sollen möglichst berücksichtigt werden.
Die maßgebende Einwohnerzahl ist jeweils der Stand der Einwohnerzahlen, die das Landesamt für Statistik am 31. Dezember des vorletzten Jahres ermittelt hat, hier also vom 31.12.2012 (§ 67 KWG LSA i.V.m. § 72 Landkreisordnung für das Land Sachsen- Anhalt [LKO LSA]).
(Quelle: Statistisches Landesamt)
Unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben und einer ausgewogenen Zuordnung von Wahlberechtigten auf die Wahlbereiche wird die in der Anlage 1 vorgeschlagene Wahlbereichseinteilung vorgeschlagen. Anlagen: Anlage 1 – Wahlbereichseinteilung für die Kreistagswahl am 25.05.2014 Anlage 2 – Auszüge aus dem Kommunalwahlgesetz für das Land Sachsen-Anhalt und der Landkreisordnung für das Land Sachsen-Anhalt
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