Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
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Beschlussvorschlag:
Die Kommunale Sanierungsgesellschaft mbH „Bördekreis“ (KSG) wird nach Maßgabe der Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages in derzeit geltenden Fassung aufgelöst.
Die Verwaltung wird ermächtigt, dem Beschluss zur Auflösung der KSG in der Gesellschafterversammlung zuzustimmen
Sachdarstellung, Begründung:
Die Kommunale Sanierungsgesellschaft mbH „Bördekreis“ wurde im Jahr 1994 als Träger verschiedener Maßnahmen der Arbeitsförderung gegründet. Gesellschafter waren zunächst
Gegenwärtig hält der Landkreis Börde 42,76 % der Anteile am Stammkapital der Gesellschaft, das entspricht 11.780,00 €.
Gegenstand des Unternehmens ist die Vorbereitung und Realisierung von Maßnahmen auf/an Geländen, Anlagen, Landschaften und Gebäuden zur Verbesserung/Erneuerung der Infrastruktur und der Gestaltung des Wohnumfeldes. Ferner ist die Gesellschaft im Rahmen von Maßnahmen in den Bereichen der sozialen Dienste, der Jugendhilfe, des Breitensports und der freien Kultur tätig. Ferner die Erbringung von Dienstleistungen in Sachen aktiver Arbeitsmarktpolitik, insbesondere die Akquirierung, Organisation, Vergabe sowie Controlling und Abrechnung von Förderprojekten für die Gesellschafter und Dritte.
Die Gesellschaft ist seit ihrer Gründung im südlichen Teil des Landkreises Börde im Bereich des 2. Arbeitsmarktes tätig.
Die Mittel für die Maßnahmen und Leistungen kamen überwiegend vom Bund im Rahmen entsprechender Programme, in geringem Umfang von den Gesellschaftern (Zahlung einer Umlage und Sachmittelbereitstellung). Die vom Bund bereitgestellten Mittel sind seit einigen Jahren rückläufig. Seit März 2012 werden keine Mittel im Bereich der Schaffung von Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung (1-Euro-Jobs) bereitgestellt. Zurzeit werden noch 100 Bürgerarbeiter in entsprechenden Maßnahmen beschäftigt und betreut. Aus der Umlage der Gesellschafter sowie Eigenmitteln der Gesellschaft werden die Aufwendungen für Geschäftsführung, Buchhaltung und von der Beschäftigungssituation unabhängige, notwendige Sachkosten getragen.
Nach dem Auslaufen des Programms zur Bürgerarbeit im Laufe des Jahres 2014 wird es keine neuen Maßnahmen der Förderung des 2. Arbeitsmarktes aus Bundesmitteln im Landkreis Börde mehr geben.
Die Gesellschafter haben sich darauf verständigt, die Gesellschaft wegen der Erschöpfung des Gesellschaftszwecks ab dem 01.01.2014 zu liquidieren.
Über die bereits bestehenden finanziellen Verpflichtungen sind hierüber hinausgehende Lasten für die Gesellschafter nicht verbunden und erkennbar.
Die Erforderlichkeit eines Kreistagsbeschlusses ergibt sich aus § 33 Abs. 3 Nr. 9 LKO.
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