Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
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Beschlussvorschlag:
Der Kreistag des Landkreises Börde erteilt dem Verwaltungsrat der Kreissparkasse Börde die Entlastung für das Geschäftsjahr 2012.
Sachdarstellung, Begründung:
Gemäß § 6 Abs. 2 Nr. 5 i. V. m. § 26 Abs. 5 SpkG-LSA (Sparkassengesetz des Landes Sachsen-Anhalt) hat die Vertretung des Trägers über die Entlastung des Verwaltungsrates der Kreissparkasse Börde zu beschließen.
Die Jahresbilanz der Kreissparkasse schließt zum 31.12.2012 mit einer Bilanzsumme von
1.437.400.157,91 Euro,
die Gewinn- und Verlustrechnung mit einem Jahresüberschuss von
1.519.181,52 Euro.
Gemäß § 27 SpkG-LSA wurde der Jahresüberschuss in voller Höhe der Sicherheitsrücklage zugeführt.
Die Prüfstelle hat den Jahresabschluss geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.
Dem Vorstand der Kreissparkasse Börde wurde vom Verwaltungsrat der Kreissparkasse Börde gemäß § 8 Abs. 2 Nr. 6 i. V. m. § 26 Abs. 4 SpkG-LSA am 24.06.2013 die Entlastung erteilt.
Der Jahresabschluss zum 31.12.2012 ist im Allris.net sowie auf Anfrage im Büro Kreistag/Wahlen einzusehen.
Anlagen:
Anlage 1 – Bericht des Verwaltungsrates Anlage 2 – Erklärung des Ministeriums der Finanzen – Sparkassenaufsicht – Anlage 3 – Feststellung des Jahresabschlusses und Billigung des Lageberichtes Anlage 4 – Gewinnverwendungsbeschluss Anlage 5 – Entlastung des Vorstandes
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