Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
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Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt:
a) dem Erfolgsplan, mit den Gesamterträgen in Höhe von 10.275.000 € und den Gesamtaufwendungen in Höhe von 10.411.500 € (Anlage 1.1), b) dem Vermögensplan mit einem Finanzierungsbedarf in Höhe von 1.318.100 € (Anlage 1.2), c) der Stellenübersicht (Anlage 1.3).
a) Kredite für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen, b) Verpflichtungsermächtigungen und c) Kassenkredite
nicht vorgesehen.
a) dem Investitionsprogramm (Anlage 2.1) und b) dem Finanzplan (Anlage 2.2).
Sachdarstellung, Begründung:
Gemäß § 16 des Gesetzes über kommunale Eigenbetriebe im Land Sachsen-Anhalt (Eigenbetriebsgesetz –EigBG) hat der Eigenbetrieb vor Beginn des Wirtschaftsjahres einen Wirtschaftsplan aufzustellen, der dem Haushaltsplan des Landkreises beizufügen ist.
Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes für das Wirtschaftsjahr 2014 wurde für die Bereiche „Abfallgebührenwirtschaft“ sowie für den „Betrieb gewerblicher Art“ erstellt.
Der Wirtschaftsplan 2014 besteht aus dem Erfolgsplan (Anlage 1.1), dem Vermögensplan (Anlage 1.2) und der Stellenübersicht (Anlage 1.3).
Im Erfolgsplan sind alle voraussehbaren Erträge und Aufwendungen für das Jahr 2014 erfasst. Die veranschlagten Erträge und Aufwendungen sind kurz erläutert.
Bei den Erträgen handelt es sich um die Einnahmen aus den Abfallentsorgungsgebühren im Entsorgungsgebiet Landkreis Börde, Einnahmen aus der Deponiegasverwertung auf der Deponie Haldensleben, Einnahmen im Rahmen gewerblicher Tätigkeit für die Dualen Systeme, Einnahmen aus der Nachnutzung von Deponieflächen für die Errichtung und Betreibung von Photovoltaikanlagen sowie um Zinseinnahmen aus der Deponiesanierungsmittelverzinsung.
Bei dem Planansatz von Einnahmen aus Abfallentsorgungsgebühren wurde die „Kalkulation der Gebühren- und Entgeltsätze für die Erhebung von Benutzungsgebühren und Benutzungsentgelten als Gegenleistung für die Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtung „Abfallentsorgung“ im Landkreis Börde für den Zeitraum 2013 bis 2015“ zu Grunde gelegt.
Im Ergebnis der Erfolgsplanung für das Wirtschaftsjahr 2014 wird ein Jahresverlust in Höhe von 136.500 € prognostiziert. Der Jahresverlust wird durch die Kostenüberdeckung aus Vorjahre ausgeglichen.
Die im Vermögensplan dargestellten Finanzierungsmittel (Einnahmen) und der Finanzierungsbedarf (Ausgaben) ergeben sich aus der Vermögensentwicklung und der Kreditwirtschaft des Eigenbetriebes.
Die Stellenübersicht enthält gemäß § 3 der Eigenbetriebsverordnung die erforderlichen Stellen für das Personal des Eigenbetriebes.
Neben dem Wirtschaftsplan hat der Eigenbetrieb gemäß § 65 LKO LSA i. V. m. § 98 GO LSA eine fünfjährige Finanzplanung vorzunehmen. Das erste Planungsjahr der Finanzplanung ist das laufende Geschäftsjahr.
Die Finanzplanung besteht aus dem Investitionsprogramm (Anlage 2.1) sowie dem Finanzplan (Anlage 2.2).
Im Investitionsprogramm sind die geplanten Investitionen und deren Deckungsmittel für einen Zeitraum von fünf Jahren dargestellt. Verpflichtungsermächtigungen für den vorliegenden Planungszeitraum bestehen nicht. Investitionsmaßnahmen, die sich über mehrere Jahre erstrecken, liegen ebenfalls nicht vor.
Die Finanzplanung stellt eine Übersicht über die Entwicklung der Finanzierungsmittel und des Finanzierungsbedarfes des Eigenbetriebes sowie der Einnahmen und Ausgaben im Planungszeitraum dar.
Anlagen:
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