Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 034/Abf/2013  

 
 
Betreff: Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes "Abfallentsorgung" für das Wirtschaftsjahr 2014
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:
Peters Betriebsleitung
Kluge Vorsitzender des Betriebsausschusses
Federführend:EB Abfallentsorgung Bearbeiter/-in: Schulze, Sieglinde
Beratungsfolge:
5. WP Betriebsausschuss "Abfallentsorgung" LK Börde Vorberatung
28.11.2013 
ordentliche Sitzung des Betriebsausschusses "Abfallentsorgung" ungeändert beschlossen  (034/Abf/2013)
5. WP Kreisausschuss LK Börde Vorberatung
04.12.2013 
71. ordentliche Sitzung des Kreisausschusses      
5. WP Kreistag Landkreis Börde Entscheidung
11.12.2013 
33. ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde ungeändert beschlossen  (034/Abf/2013)
Anlagen:
Wirtschaftsplan 2014

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beschließt:

 

  1. Den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „Abfallentsorgung“ für das Wirtschaftsjahr 2014 bestehend aus:

 

a)      dem Erfolgsplan, mit den Gesamterträgen in Höhe von 10.275.000 € und den Gesamtaufwendungen in Höhe von 10.411.500 € (Anlage 1.1),

b)      dem Vermögensplan mit einem Finanzierungsbedarf in Höhe von 1.318.100 € (Anlage 1.2),

c)      der Stellenübersicht (Anlage 1.3).

 

  1. Im Wirtschaftsjahr 2014 sind:

 

a)      Kredite für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen,

b)      Verpflichtungsermächtigungen und

c)      Kassenkredite

 

nicht vorgesehen.

 

 

 

 

  1. Die fünfjährige Finanzplanung des Eigenbetriebes „Abfallentsorgung“, beginnend mit dem Wirtschaftsjahr 2013 bestehend aus:

 

a)      dem Investitionsprogramm (Anlage 2.1) und

b)      dem Finanzplan (Anlage 2.2).

 

Sachdarstellung, Begründung:

Sachdarstellung, Begründung:

 

Gemäß § 16 des Gesetzes über kommunale Eigenbetriebe im Land Sachsen-Anhalt (Eigenbetriebsgesetz –EigBG) hat der Eigenbetrieb vor Beginn des Wirtschaftsjahres einen Wirtschaftsplan aufzustellen, der dem Haushaltsplan des Landkreises beizufügen ist.

 

Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes für das Wirtschaftsjahr 2014 wurde für die Bereiche „Abfallgebührenwirtschaft“ sowie für den „Betrieb gewerblicher Art“ erstellt.

 

Der Wirtschaftsplan 2014 besteht aus dem Erfolgsplan (Anlage 1.1), dem Vermögensplan (Anlage 1.2) und der Stellenübersicht (Anlage 1.3).

 

Im Erfolgsplan sind alle voraussehbaren Erträge und Aufwendungen für das Jahr 2014 erfasst. Die veranschlagten Erträge und Aufwendungen sind kurz erläutert.

 

Bei den Erträgen handelt es sich um die Einnahmen aus den Abfallentsorgungsgebühren im Entsorgungsgebiet Landkreis Börde, Einnahmen aus der Deponiegasverwertung auf der Deponie Haldensleben, Einnahmen im Rahmen gewerblicher Tätigkeit für die Dualen Systeme, Einnahmen aus der Nachnutzung von Deponieflächen für die Errichtung und Betreibung von Photovoltaikanlagen sowie um Zinseinnahmen aus der Deponiesanierungsmittelverzinsung.

 

Bei dem Planansatz von Einnahmen aus Abfallentsorgungsgebühren wurde die „Kalkulation der Gebühren- und Entgeltsätze für die Erhebung von Benutzungsgebühren und Benutzungsentgelten als Gegenleistung für die Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtung „Abfallentsorgung“ im Landkreis Börde für den Zeitraum 2013 bis 2015“ zu Grunde gelegt.

 

Im Ergebnis der Erfolgsplanung für das Wirtschaftsjahr 2014 wird ein Jahresverlust in Höhe von 136.500 € prognostiziert. Der Jahresverlust wird durch die Kostenüberdeckung aus Vorjahre ausgeglichen.

 

Die im Vermögensplan dargestellten Finanzierungsmittel (Einnahmen) und der Finanzierungsbedarf (Ausgaben) ergeben sich aus der Vermögensentwicklung und der Kreditwirtschaft des Eigenbetriebes.

 

Die Stellenübersicht enthält gemäß § 3 der Eigenbetriebsverordnung die erforderlichen Stellen für das Personal des Eigenbetriebes.

 

Neben dem Wirtschaftsplan hat der Eigenbetrieb gemäß § 65 LKO LSA i. V. m. § 98 GO LSA eine fünfjährige Finanzplanung vorzunehmen. Das erste Planungsjahr der Finanzplanung ist das laufende Geschäftsjahr.

 

Die Finanzplanung besteht aus dem Investitionsprogramm (Anlage 2.1) sowie dem Finanzplan (Anlage 2.2).

 

Im Investitionsprogramm sind die geplanten Investitionen und deren Deckungsmittel für einen Zeitraum von fünf Jahren dargestellt. Verpflichtungsermächtigungen für den vorliegenden Planungszeitraum bestehen nicht. Investitionsmaßnahmen, die sich über mehrere Jahre erstrecken, liegen ebenfalls nicht vor.

 

Die Finanzplanung stellt eine Übersicht über die Entwicklung der Finanzierungsmittel und des Finanzierungsbedarfes des Eigenbetriebes sowie der Einnahmen und Ausgaben im Planungszeitraum dar.

 

 

 

 

Anlagen:

Anlagen:

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Wirtschaftsplan 2014 (58 KB)