Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Beschlussvorschlag: Der Kreistag beschließt die Satzung über das Wahlverfahren zur Kreiseltern- und Landeselternvertretung für die Kindertageseinrichtungen im Landkreis Börde.
Sachdarstellung, Begründung: Mit der Novellierung des Kinderförderungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt zum 01.08.2013 sind einige Änderungen zu den Elternvertretungen in Kraft getreten. Unter anderem ist zukünftig eine Kreiselternvertretung zu wählen.
Gemäß § 19 Absatz 5 Satz 3 KiFöG LSA wird die Kreiselternvertretung durch die Gemeindeelternvertretungen innerhalb eines Landkreises aus ihrer Mitte für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Die Kreiselternvertretung entsendet eine Vertreterin oder einen Vertreter in den Jugendhilfeausschuss. Das Wahlverfahren zu den Elternvertretungen regelt nach § 19 Absatz 5 Satz 5 KiFöG LSA der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe durch Satzung.
Daher hat der Fachdienst Jugend die Satzung über das Wahlverfahren zur Kreiseltern- und Landeselternvertretung für die Kindertageseinrichtungen im Landkreis Börde ausgearbeitet, die am 11.12.2013 im Kreistag beschlossen werden soll.
Anlagen: Anlage 1 – Auszug aus dem Gesetz Anlage 2 – Satzung
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