Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
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Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt
den Wirtschaftsplan 2014 des Eigenbetriebes „Straßenbau und –unterhaltung“ bestehend aus:
- dem Erfolgsplan mit Gesamteinnahmen in Höhe von 10.997.972,00 EUR und Gesamtausgaben in Höhe von 10.997.972,00 EUR
- dem Vermögensplan mit einem Investitionsvolumen in Höhe von 5.077,6 TEUR
- der Stellenübersicht
- dem Finanzplan 2014 – 2017 auf Grundlage des Investitionsprogramms
Im Wirtschaftsjahr 2014 sind:
a) Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen nicht vorgesehen
b) ein Kassenkredit ist nicht geplant
Sachdarstellung, Begründung:
Gemäß § 16 Eigenbetriebsgesetz hat der Eigenbetrieb einen Wirtschaftsplan aufzustellen, der aus einem Erfolgsplan, einem Vermögensplan und einer Stellenübersicht besteht.
Ergänzt wird der Wirtschaftsplan um ein Investitionsprogramm.
Der Erfolgsplan enthält alle voraussehbaren Erträge und Aufwendungen des Wirtschaftsjahres 2014. Die wesentlichen Positionen sind kurz erläutert.
Die Gesamterträge werden durch die Zuweisungen und Zuschüsse des Landkreises bestimmt.
Den vorhersehbaren Aufwendungen liegen Verträge mit Dritten zur Straßenunterhaltung, Ermittlung zum Materialbedarf der Unterhaltung, Personalausgaben und sonstige Kosten, die zur Führung eines Eigenbetriebes notwendige Aufwendungen beinhalten, zu Grunde.
Der im Vermögensplan dargestellte Finanzierungsbedarf sowie die dazugehörigen Finanzierungsmittel erheben sich hauptsächlich aus den Anlageänderungen (Straßenbau) und den dazu notwendigen Zuschüssen.
Da das Anlagevermögen durch Zuwendungen finanziert wird, werden Zuschüsse vergangener Jahre in jedem Wirtschaftsjahr entsprechend des damit finanzierten Abschreibungsaufwandes dargestellt und wirksam gemacht.
Dem jährlichen Wertverlust des Straßenkörpers wie auch dem Wertverzehr des übrigen abschreibbaren Anlagevermögens steht somit die Auflösung der Ertragszuschüsse gegenüber.
Die Entnahme aus der Rückstellung für Altersteilzeit wird mit den dazu vorgesehenen Mitteln finanziert.
Die Stellenübersicht enthält gemäß & 16 (1) Nr. 3 der Eigenbetriebsverordnung die erforderlichen Stellen für die Beschäftigten des Eigenbetriebes.
Der Finanzplan der Wirtschaftsjahre 2014 – 2017 ist auf der Grundlage des Investitionsprogramms erstellt.
Anlagen: Wirtschaftsplan 2014
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