Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 027/SBU/2013  

 
 
Betreff: Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Straßenbau und -unterhaltung 2014
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Schaub
Miehe Betriebsleiterin
Prost Vorsitzende des Betriebsausschusses
Federführend:EB "Straßenbau und-unterhaltung" Bearbeiter/-in: Bugiel, Annette
Beratungsfolge:
5. WP Betriebsausschuss "Straßenbau und -unterhaltung" LK Börde Vorberatung
26.11.2013 
42. ordentliche Sitzung des Betriebsausschusses "Straßenbau und -unterhaltung" zur Kenntnis genommen   
5. WP Kreisausschuss LK Börde Vorberatung
04.12.2013 
71. ordentliche Sitzung des Kreisausschusses      
5. WP Kreistag Landkreis Börde Entscheidung
11.12.2013 
33. ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde ungeändert beschlossen  (027/SBU/2013)
Anlagen:
027-SBU-2013 Wirtschaftsplan 2014
027-SBU-2013 WP 2014-Investitionsprogramm

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beschließt

 

den Wirtschaftsplan 2014 des Eigenbetriebes „Straßenbau und –unterhaltung“ bestehend aus:

 

- dem Erfolgsplan mit Gesamteinnahmen in Höhe von                            10.997.972,00 EUR

                                  und Gesamtausgaben in Höhe von                            10.997.972,00 EUR

 

- dem Vermögensplan mit einem Investitionsvolumen in Höhe von    5.077,6 TEUR

 

- der Stellenübersicht

 

- dem Finanzplan 2014 – 2017 auf Grundlage des Investitionsprogramms

 

Im Wirtschaftsjahr 2014 sind:

 

a) Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen nicht vorgesehen

 

b) ein Kassenkredit ist nicht geplant

 

Sachdarstellung, Begründung:

Sachdarstellung, Begründung:

 

 

Gemäß § 16 Eigenbetriebsgesetz hat der Eigenbetrieb einen Wirtschaftsplan aufzustellen, der aus einem Erfolgsplan, einem Vermögensplan und einer Stellenübersicht besteht.

 

Ergänzt wird der Wirtschaftsplan um ein Investitionsprogramm.

 

Der Erfolgsplan enthält alle voraussehbaren Erträge und Aufwendungen des Wirtschaftsjahres 2014. Die wesentlichen Positionen sind kurz erläutert.

 

Die Gesamterträge werden durch die Zuweisungen und Zuschüsse des Landkreises bestimmt.

 

Den vorhersehbaren Aufwendungen liegen Verträge mit Dritten zur Straßenunterhaltung, Ermittlung zum Materialbedarf der Unterhaltung, Personalausgaben und sonstige Kosten, die zur Führung eines Eigenbetriebes notwendige Aufwendungen beinhalten, zu Grunde.

 

Der im Vermögensplan dargestellte Finanzierungsbedarf sowie die dazugehörigen Finanzierungsmittel erheben sich hauptsächlich aus den Anlageänderungen (Straßenbau) und den dazu notwendigen Zuschüssen.

 

Da das Anlagevermögen durch Zuwendungen finanziert wird, werden Zuschüsse vergangener Jahre in jedem Wirtschaftsjahr entsprechend des damit finanzierten Abschreibungsaufwandes dargestellt und wirksam gemacht.

 

Dem jährlichen Wertverlust des Straßenkörpers wie auch dem Wertverzehr des übrigen abschreibbaren Anlagevermögens steht somit die Auflösung der Ertragszuschüsse gegenüber.

 

Die Entnahme aus der Rückstellung für Altersteilzeit wird mit den dazu vorgesehenen Mitteln finanziert.

 

Die Stellenübersicht enthält gemäß & 16 (1) Nr. 3 der Eigenbetriebsverordnung die erforderlichen Stellen für die Beschäftigten des Eigenbetriebes.

 

Der Finanzplan der Wirtschaftsjahre 2014 – 2017 ist auf der Grundlage des Investitionsprogramms erstellt.

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlagen:

Anlagen:

Wirtschaftsplan 2014

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 027-SBU-2013 Wirtschaftsplan 2014 (26 KB)    
Anlage 2 2 027-SBU-2013 WP 2014-Investitionsprogramm (16 KB)