Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 036/20/2013  

 
 
Betreff: Jahresrechnung des Landkreises Börde für das Haushaltsjahr 2012
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Bäker
Kluge Fachbereichsleiter 2
Federführend:FD Finanzen Bearbeiter/-in: Bäker, Ines
Beratungsfolge:
5. WP Kreisausschuss LK Börde Vorberatung
04.12.2013 
71. ordentliche Sitzung des Kreisausschusses      
5. WP Kreistag Landkreis Börde Entscheidung
11.12.2013 
33. ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde ungeändert beschlossen  (036/20/2013)
Anlagen:
Rechenschaftsbericht 2012
Anlage zum Rechenschaftsbericht 2012
Schlussbericht JR LK Börde 2012
Stellungnahme zum Schlussbericht 2012

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beschließt über die Jahresrechnung 2012 des Landkreises Börde und erteilt dem Landrat Entlastung bezüglich der Ausführung des Haushaltsplanes 2012.

 

Sachdarstellung, Begründung:

Sachdarstellung, Begründung:

 

Die Jahresrechnung des Landkreises Börde für das Jahr 2012 wurde auf der Grundlage des § 65 der Landkreisordnung für das Land Sachsen-Anhalt (LKO LSA) in Verbindung mit § 170 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt (GO LSA) und der §§ 40 bis 44 der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) des Landes Sachsen-Anhalt nach den verbindlich vorgeschriebenen Mustern erstellt. Die Jahresrechnung 2012 wurde durch den FD Rechnungsprüfung Landkreises Börde geprüft.

 

Der Vorlage werden für die Entscheidung über die Entlastung des Landrates der Rechenschaftsbericht zur Jahresrechnung 2012, der Schlussbericht des FD Rechnungsprüfung über die Prüfung der Jahresrechnung 2012 und die Stellungnahme der Verwaltung zum Schlussbericht  beigefügt.

 

Gemäß § 170 Abs. 2 GO LSA muss die Jahresrechnung den Kreistagsmitgliedern zur Beschlussfassung zur Verfügung stehen. Sie umfasst den kassenmäßigen Abschluss und die Haushaltsrechnung. Auf Grund des erheblichen Umfanges besteht Einvernehmen mit dem Landesrechnungshof Sachsen-Anhalt, dass dieser Verpflichtung genügt wird, wenn die Jahresrechnung zur Einsichtnahme ausliegt und darauf hingewiesen wird.

 

Die Jahresrechnung liegt zur Einsichtnahme im Büro des Kreistages des Landkreises Börde, Verwaltungsgebäude Gerikestraße 104 in Haldensleben, Zimmer 302 in der Zeit vom 22.11.2012 bis 11.12.2013 aus.

 

Die Bestätigung der Jahresrechnung und die Entscheidung über die Entlastung des Landrates sind für die nächste Kreistagssitzung am 11.12.2013 vorgesehen.

 

Die Vorlage wird zunächst im Kreis- und Finanzausschuss, der zugleich die Aufgabe des Rechnungsprüfungsausschusses wahrnimmt, beraten.

 

Um den Prüfbericht zur Jahresrechnung auf die dem Kreistag vorzulegenden Schwerpunkte zu konzentrieren und damit auch im Umfang zu reduzieren, hat der FD Rechnungsprüfung in Abstimmung mit dem Landrat als Vorbereitung der Prüfung der Jahresrechnung spezifische Teilprüfungen vorgenommen und bereits im Laufe des Jahres dem Landrat vorgelegt.

 

Entsprechend der Zuständigkeit wurden 6 Teilberichte in verschiedenen Sitzungen des Kreisausschusses beraten und abschließend zur Kenntnis genommen.  

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Anlagen:

Anlagen:

 

  1. Rechenschaftsbericht zur Jahresrechnung 2012 mit Anlage
  2. Schlussbericht des FD Rechnungsprüfung über die Prüfung der Jahresrechnung 2012 des Landkreises Börde
  3. Stellungnahme zum Schlussbericht des FD Rechnungsprüfung über die Prüfung der Jahresrechnung 2012 des Landkreises Börde

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Rechenschaftsbericht 2012 (78 KB)    
Anlage 2 2 Anlage zum Rechenschaftsbericht 2012 (183 KB)    
Anlage 3 3 Schlussbericht JR LK Börde 2012 (391 KB)    
Anlage 4 4 Stellungnahme zum Schlussbericht 2012 (50 KB)