Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Auszug - Haushaltssatzung des Landkreises Börde für das Haushaltsjahr 2014  

 
 
33. ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde
TOP: Ö 5.9 Beschluss:025/20/2013
Gremium: 5. WP Kreistag Landkreis Börde Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 11.12.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:05
Raum: Sitzungsraum I/II (Verbinder)
Ort: Landkreis Börde Außenstelle Oschersleben Triftstraße 9-10, 39387 Oschersleben (Bode), Haus 2,
025/20/2013 Haushaltssatzung des Landkreises Börde für das Haushaltsjahr 2014
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Bäker
Kluge Fachbereichsleiter 2
Prost Fachbereichsleiterin 1
Federführend:FD Finanzen Bearbeiter/-in: Bäker, Ines

Herr Kluge (Fachbereichsleiter 2) erklärte, dass der Haushalt 2014 die finanzielle Situation des Landkreises wieder spiegelt, von der Entwicklung der Finanzzuweisungen über die Wirtschaftskraft der Städte und Gemeinden bis hin zur Kreisumlage

Herr Kluge (Fachbereichsleiter 2) erläuterte, dass der Haushalt 2014 die finanzielle Situation des Landkreises wieder spiegelt, von der Entwicklung der Finanzzuweisungen über die Wirtschaftskraft der Städte und Gemeinden bis hin zur Kreisumlage. Er beinhaltet auch den Stand der Einführung der Doppik. Nicht alles konnte so vorbereitet und umgesetzt werden, wie gewünscht und auch zukünftig erforderlich. Es wird aber der Linie der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit von Jahresanfang an treu geblieben. Es ist bekannt, dass es Reserven gibt. Zwei Ansätze, die zu erschließen sind, sind auch in dem Schreiben des Städte- und Gemeindebundes benannt:

-          die Änderung der Vorbereitung im Hause bei den Planansätzen für das Folgejahr und

-          die Umsetzung des Stellenentwicklungskonzeptes, welches im Kreisausschuss am 04.12.2013 bestätigt wurde.

Der Hebesatz der Kreisumlage bleibt stabil. Die Steuerkraft der Städte und Gemeinden ermöglicht aber dem Landkreis seine Handlungsfähigkeit aufgrund von Mehreinnahmen herzustellen und sie lässt den Städten und Gemeinden Luft für eigene Entwicklungen. Die freiwilligen Aufgaben werden auskömmlich finanziert. Die Stellungnahme des Städte- und Gemeindebundes wurde den Kreistagsmitgliedern zugestellt. Sie wird in der Verwaltung Beachtung finden, was durch die Positionierung der Verwaltung dazu zum Ausdruck gebracht wurde.

Den Kreistagsmitgliedern wurde die Entwicklung der Kreisumlage in den Städten und Gemeinden vorgelegt.

Die Investitionstätigkeit des Landkreises stellt sicher, dass die Fördermittel umfassend genutzt werden. Schwerpunkt sind hier die Straßen, die Schulen und der Straßenbau. 2014 muss über die Investitionstätigkeit des Landkreises neu beraten werden.

Die Finanzplanung wird qualifiziert werden. Die Planungssicherheit müsse erhöht werden. Ziel ist die dauerhafte Leistungsfähigkeit des Landkreises zu gewährleisten, auch unter der Beachtung möglicher finanzieller Entwicklungen in den Städten und Gemeinden oder auch vom Land.

Der Verlauf des Haushaltsjahres 2013 stellt eine solide Basis für die Arbeit im Jahr 2014 dar. Er ist aus der Sicht der Kreisverwaltung genehmigungsfähig. Herr Kluge bat daher um Zustimmung.

 

Herr Zeymer informierte, dass zwei Projekte durch den Städte- und Gemeindebund kritisch gesehen werden. Dies sind:

-          die freiwillige Leistungen (4. Absatz des Schreibens des Städte- und Gemeindebundes) und

-          das Bildungs- und Freizeitzentrum Wolmirstedt.

 

Herr Kluge erklärte, dass es sich bei den freiwilligen Leistungen um Tarifanpassungen in diesen Einrichtungen handelt. Wenn man die Plus-Minus-Rechnung macht, kann sogar festgestellt werden, dass die Einrichtungen an den Sachkosten gespart haben, so dass die Personalkosten nicht eins zu eins weiter gereicht wurden. Es wurde auch erstmal so anerkannt, weil nun die Arbeit des Kulturkonventes erstmal stattfinden muss. Im Vorfeld sollten daher keine Kürzungen eintreten, die diese Arbeit dann wahrscheinlich unmöglich machten.

Das Bildungs- und Freizeitzentrum Wolmirstedt ist eine kreisliche Einrichtung, die in freie Trägerschaft übergeben wurde. Für die Fördermittel gibt es Bindungsfristen. Die Einrichtung muss mindestens so lange erhalten bleiben, dass die Fördermittel nicht zurück gezahlt werden müssen.

 

Herr Ackermann wies darauf hin, dass noch nicht bekannt ist, wie hoch die Zuwendungen für den Landkreis Börde durch das Finanzausgleichsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (FAG LSA) sein werden. Weiterhin ist nicht bekannt, wie hoch die Zuwendungen über das Fachkräfteprogramm und die Jugendpauschale sein werden. Dies kann den Landkreis noch belasten. Es steht außer Frage, dass das Land sparen muss. 600 Mio. Euro pro Jahr, nur um die Kredite zu bedienen, ist eine große Summe. Er ist froh, dass das Land erkannt hat, dass gespart werden muss. Er versteht jedoch nicht, dass auf der anderen Seite das Geld mit vollen Händen wieder ausgibt. Speziell geht es hier um das Kinderförderungsgesetz (KiFöG). Das Land leistet sich hier etwas, was andere Flächenländer sich nicht leisten. Es kostet 50 Mio. Euro zusätzlich im Jahr. Im Jugendhilfeausschuss am 09.12.2013 wurde berichtet, dass die Stadt Oschersleben die Rechtsauffassung vertritt, dass mit dem neuen KiFöG alles auf die Kreisebene übergegangen sei und die Stadt Oschersleben daher den Zuschuss an die freien Träger der Kindertageseinrichtungen nicht bezahlen muss. Der Fachdienst Jugend teilt diese Auffassung nicht. Er hofft, dass es hier schnell zu einer rechtlichen Klärung kommt.

 

Herr Kanngießer kam zur Sitzung dazu.

Es waren somit 42 Kreistagsmitglieder plus Landrat anwesend.

 

Herr Walker erklärte dazu, dass der Landkreis Börde über die Kommunalaufsicht und das Landesverwaltungsamt seine Sicht geschildert und mitgeteilt hat. Er versicherte, dass im Moment keine Gefahr in Verzug ist, aber der Landkreis bemüht ist, so schnell wie möglich eine Lösung zu finden. Herr Walker informierte weiterhin, dass er am 10.12.2013 beim Landkreistag war und dort über die Mehrbelastungen gesprochen wurde. Es gibt noch keine konkreten Zahlen, da es noch keine Rahmenverträge gibt. Man schätzt eine Mehrbelastung von 1 Mio. Euro. Es wird auf eine Entscheidung des Landesverwaltungsamtes gewartet.

 

Herr Buchwald kam zur Sitzung hinzu.

Es waren nunmehr 43 Kreistagsmitglieder plus Landrat anwesend.


Beschluss:

 

Der Kreistag beschloss die Haushaltssatzung des Landkreises Börde für das Haushaltsjahr 2014 und ermächtigte den Landrat zur Abwicklung des Haushaltsplanes 2014.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:einstimmig

Ablehnung:keine

Enthaltung:keine

 

Die Vorlage wurde zum Beschluss Nr. 025/20/2013 erhoben.