Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 035/FB3/2013  

 
 
Betreff: Bildung eines Kulturkonventes
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Herzig Fachbereichskoordina- torin
Schulze, H.
Federführend:Fachbereich 3 Bearbeiter/-in: Brummunt, Erdmute
Beratungsfolge:
5. WP Kultur- und Sozialausschuss LK Börde Vorberatung
27.11.2013 
ordentliche Sitzung des Kultur- und Sozialausschusses    
5. WP Kreisausschuss LK Börde Vorberatung
04.12.2013 
71. ordentliche Sitzung des Kreisausschusses      
5. WP Kreistag Landkreis Börde Entscheidung
11.12.2013 
33. ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde ungeändert beschlossen  (035/FB3/2013)

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Kreistag des Landkreises Börde beschließt die Bildung eines Kulturkonventes.

 

  1. Der Kulturkonvent soll unter Berücksichtigung aktueller und zukünftig absehbarer Rahmenbedingungen Vorschläge für die Zukunfts- und Handlungsfähigkeit der kulturellen Einrichtungen in Trägerschaft des Landkreises Börde unterbreiten.

 

  1. In die Betrachtung sind einzubeziehen:

-          Kreismuseum Haldensleben

-          Kreismuseum Wolmirstedt

-          Börde-Museum Burg Ummendorf

-          Technische Denkmal Ziegelei Hundisburg

-          Kreisvolkshochschule Börde

-          Kreismusikschule Haldensleben/Wolmirstedt

-          Kreismusikschule Oschersleben/Wanzleben

-          Kreis- und Stadtarchiv

-          Kreisbibliothek

 

  1. Der Kulturkonvent setzt sich zusammen aus den Mitgliedern des Fachausschusses Kultur und Soziales, den Fraktionsvorsitzenden, den Leitern der kulturellen Einrichtungen und zwei Vertretern des Fachdienstes Schulen und Kultur.

 

  1. Der Kulturkonvent nimmt im Januar 2014 seine Arbeit auf und beendet diese im Dezember 2014.

 

  1. Schwerpunkte der Tätigkeit des Kulturkonvents sind:

a. umfassende Bestandsaufnahme der kulturellen Einrichtungen unter 

    Berücksichtigung der geltenden rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen  

b. Durchführung einer  Stärken- und Schwächen- sowie Chancen- und Risikoanalyse

c. Beschreibung von Wirkungszielen für die Einrichtungen und Festlegung von

    Indikatoren und Messgrößen zur messbaren Ausgestaltung der Wirkungsziele

d. Ableitung von Leistungsangeboten, Prozessen und organisatorischen Strukturen,  

    um Zielerreichung zu gewährleisten

e. Darstellung notwendiger Ressourcen in den vereinbarten Prozessen und Struktu-  

    ren für die Leistungsangebote, um die avisierte Ziele und Wirkungen zu erreichen 

 

  1. Der Ergebnisbericht beschreibt den erforderlichen Entscheidungs- und Handlungs-bedarf mit inhaltlicher Gewichtung und konkreten Vorschlägen zur zukünftigen Ausrichtung der kulturellen Einrichtungen.

 

  1. Der Kulturkonvent kann sich eine Geschäftsordnung geben.

 

 

Sachdarstellung, Begründung:

Sachdarstellung, Begründung:

 

Kulturelle Bildung und das Vorhalten kultureller Angebote sind in unmittelbarem Zusammenhang mit der Standortattraktivität des Landkreises Börde als Wirtschaftsstandort zu betrachten. Hierzu ist es erforderlich festzustellen, welche Leistungsangebote notwendig sind, um die Standortattraktivität zu erhalten oder zu erhöhen und welche Ressourcen dafür einzusetzen sind.

 

Herausforderungen ergeben sich aus gesellschaftlichen (Migration und Globalisierung), demografischen (Rückgang der Einwohnerzahlen, Veränderungen der Bevölkerungsstruktur) und finanziellen (Auslaufen Solidarpakt 2019, Verlust von EU-Förderungen, Rückgang von Steuereinnahmen) Veränderungen.

 

Vor diesem Hintergrund gilt es, die Zukunfts- und Handlungsfähigkeit der kulturellen Einrichtungen und der inhaltlichen Arbeit auszurichten und sicherzustellen.

 

Die Bildung des Kulturkonventes ist auf eine strategische Zielplanung unter Einbeziehung der kulturellen Einrichtungen ausgerichtet. Er soll dem Gebot der wirtschaftlichen Mittelverwendung und der sachgerechten Leistungserbringung Rechnung tragen.