Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschlussvorschlag:
- Kreismuseum Haldensleben - Kreismuseum Wolmirstedt - Börde-Museum Burg Ummendorf - Technische Denkmal Ziegelei Hundisburg - Kreisvolkshochschule Börde - Kreismusikschule Haldensleben/Wolmirstedt - Kreismusikschule Oschersleben/Wanzleben - Kreis- und Stadtarchiv - Kreisbibliothek
a. umfassende Bestandsaufnahme der kulturellen Einrichtungen unter Berücksichtigung der geltenden rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen b. Durchführung einer Stärken- und Schwächen- sowie Chancen- und Risikoanalyse c. Beschreibung von Wirkungszielen für die Einrichtungen und Festlegung von Indikatoren und Messgrößen zur messbaren Ausgestaltung der Wirkungsziele d. Ableitung von Leistungsangeboten, Prozessen und organisatorischen Strukturen, um Zielerreichung zu gewährleisten e. Darstellung notwendiger Ressourcen in den vereinbarten Prozessen und Struktu- ren für die Leistungsangebote, um die avisierte Ziele und Wirkungen zu erreichen
Sachdarstellung, Begründung:
Kulturelle Bildung und das Vorhalten kultureller Angebote sind in unmittelbarem Zusammenhang mit der Standortattraktivität des Landkreises Börde als Wirtschaftsstandort zu betrachten. Hierzu ist es erforderlich festzustellen, welche Leistungsangebote notwendig sind, um die Standortattraktivität zu erhalten oder zu erhöhen und welche Ressourcen dafür einzusetzen sind.
Herausforderungen ergeben sich aus gesellschaftlichen (Migration und Globalisierung), demografischen (Rückgang der Einwohnerzahlen, Veränderungen der Bevölkerungsstruktur) und finanziellen (Auslaufen Solidarpakt 2019, Verlust von EU-Förderungen, Rückgang von Steuereinnahmen) Veränderungen.
Vor diesem Hintergrund gilt es, die Zukunfts- und Handlungsfähigkeit der kulturellen Einrichtungen und der inhaltlichen Arbeit auszurichten und sicherzustellen.
Die Bildung des Kulturkonventes ist auf eine strategische Zielplanung unter Einbeziehung der kulturellen Einrichtungen ausgerichtet. Er soll dem Gebot der wirtschaftlichen Mittelverwendung und der sachgerechten Leistungserbringung Rechnung tragen.
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |