Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Auszug - Mittelfristige Schulentwicklungsplanung für die Schuljahre 2014/15 bis 2018/19 mit Prognose für die Schuljahre 2019/20 bis 2023/24 für den Landkreis Börde  

 
 
33. ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde
TOP: Ö 5.16 Beschluss:009/40/2013
Gremium: 5. WP Kreistag Landkreis Börde Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 11.12.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:05
Raum: Sitzungsraum I/II (Verbinder)
Ort: Landkreis Börde Außenstelle Oschersleben Triftstraße 9-10, 39387 Oschersleben (Bode), Haus 2,
009/40/2013 Mittelfristige Schulentwicklungsplanung für die Schuljahre 2014/15 bis 2018/19 mit Prognose für die Schuljahre 2019/20 bis 2023/24 für den Landkreis Börde
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Schulze, H.
Herzig Fachbereichskoordina- torin
Federführend:FD Schulen und Kultur Bearbeiter/-in: Döring, Corinna

Frau Herzig (Fachbereichskoordinatorin 3) erläuterte, dass durch die Kreistagsmitglieder lediglich festzustellen ist, an welchen Schulstandorten es auf Grundlage bestimmter Vorgaben gemäß der Verordnung zur Schulentwicklungsplanung, wie zum Beispiel Vorg

Frau Herzig (Fachbereichskoordinatorin 3) erläuterte, dass durch den Kreistag festzustellen ist, an welchen Schulstandorten es auf Grundlage bestimmter Vorgaben gemäß der Verordnung zur Schulentwicklungsplanung (z. B. Schulgröße, Bevölkerungsdichte, Schülertransportverkehr, raumordnerische Gesichtspunkte, strategische Ziele) welchen Handlungsbedarf es gibt. Die Kreistagsmitglieder befinden nicht über die Schließung von Schulstandorten. Auf der Grundlage der Zuarbeiten der Gemeinden und unter Berücksichtigung der Vorgaben der Schulentwicklungsplanung ist abzuleiten, dass es im mittelfristigen Planungszeitraum Handlungsbedarf an 12 Grundschulstandorten und 2 Standorten der Förderschulen im südlichen Teil des Landkreises gibt. In Betrachtung des langfristigen Planungszeitraumes ist zu erkennen, dass 3 weitere Grundschulstandorte, eine Sekundarschule und der Förderschulstandort im Norden betroffen sein können. Für die Förderschulen für Lernbehinderte ist festzustellen, dass hier eine Prognose außerordentlich schwierig ist, da die Auswirkungen des gemeinsamen Unterrichtes schwer zu bewerten sind. Hinsichtlich des bestehenden Handlungsbedarfes sieht es so aus, dass es Träger von Grundschulen gibt, die sehr konkrete Vorstellungen für die Bildung ihrer Schüler haben. Es gibt aber auch Gemeinden, die abwarten und das Risiko in Kauf nehmen, dass andere für sie entscheiden. Es gibt Gemeinden, die sich einer Beschlussfassung verweigert haben. Frau Herzig wies darauf hin, dass Einzelheiten den Anlagen zur Schulentwicklungsplanung entnommen werden können.

Sie erklärte, dass der Beschluss der vorletzte Schritt des formellen Verfahrens zur Schulentwicklungsplanung ist. Die Ergebnisse dieses Beteiligungsverfahrens mit den Gemeinden, den angrenzenden Landkreisen, dem Kreiselternrat und dem Kreisschülerrat können ebenfalls den Anlagen der Vorlage entnommen werden.

Frau Herzig wies darauf hin, dass der Feststellungsbeschluss zur Vorlage keine politische Entscheidung ist, sondern Verwaltungshandeln abbildet. Der festgestellte Schulentwicklungsplan ist dem Landesschulamt zur Genehmigung vorzulegen. Die Genehmigung kann mit Auflagen erteilt werden. Der den Kreistagsmitgliedern vorliegende Plan ist sehr ausführlich im Fachausschuss Kultur und Soziales beraten worden an insgesamt 6 Sitzungstagen. Alle anderen Beteiligten wurden intensiv mit einbezogen. Frau Herzig sprach ihren Dank an die Gemeinden für die Zuarbeit der Daten aus, denn je konkreter und detaillierter sie waren, umso besser waren die Bewertungen vorzunehmen.

 

Herr Lortz sprach zunächst ein Kompliment den Gestaltern der Schulentwicklungsplanung aus. Die Aussage von Frau Herzig, dass diese Vorlage kein Schließungsbeschluss von Schulen ist, ist formal gesehen richtig. Aber die mittelfristige Schulentwicklungsplanung bereitet Schulschließungen vor. Er riet den Kreistagsmitgliedern von der Zustimmung ab. Er meinte, dass mit Beschluss dieser Vorlage die Schullandschaft im Landkreis Börde weiter ausgedünnt wird.

 

Herr Zeymer lobte ebenfalls die Gestaltung der Schulentwicklungsplanung. Am 12.12.2013 wird die Verordnung zur Schulentwicklungsplanung erneut im Landtag behandelt. Es gibt viele Anträge und eine Grundsatzrede seines Vorgesetzten den Kultusministers des Landes Sachsen-Anhalt. Er erklärte, dass es hier an erster Stelle um die Kinder geht, aber es geht genauso um Gebäude, Finanzen, Fahrtkilometer und vieles andere mehr. Der Schulentwicklungsplan ist lediglich eine Handlungsanweisung.

Er hatte 3 Gruppen von Gemeinden zu diesem Plan beobachtet, wenn man die Zuarbeit der Kommunen liest. Wanzleben zum Beispiel sagt „Wir machen nichts“. Das geht eigentlich nicht. Dann gibt es solche, wie zum Beispiel Haldensleben „Wir brauchen nichts zu machen“. Und dann gibt es diejenigen, wie die Verbandsgemeinde Elbe-Heide, das ist seines Erachtens nach ein Fall für die Kommunalaufsicht. Wenn eine Verbandsgemeinde so viele kleine Schulen hat und nicht handelt, dann muss jedoch überlegt werden, wenn eine freie Schule mit Gemeindegeldern finanziert werden soll. Was sollen die übrigen Gemeinden sagen, die eine Schule besitzen und diese freie Schule über die Gemeindeumlage mit finanzieren müssen?

Er betrachtet das Problem differenziert, allerdings muss eine Entscheidung getroffen werden um eine Handlungsfähigkeit herzustellen. Deshalb wird er für diese Vorlage stimmen.

 

Herr Keindorff sprach auch sein Lob an diejenigen aus, die diesen Schulentwicklungsplan erstellt bzw. entsprechende Zuarbeiten geleistet haben. Seiner Meinung nach liegt das Übel in der Verordnung zur Schulentwicklung und den entsprechenden Rahmenbedingungen und es keine Rolle spielt, ob man es „feststellen“ oder „beschließen“ nennt. Vor Ort bei den Bürgern kommt es so an, als ob der Kreistag die Schulschließungen beschließt. Genau das möchte er nicht. Daher wird er gegen die Vorlage stimmen. Ein wichtiger Grund ist dabei auch die seiner Meinung nach in Sachsen-Anhalt schlecht vorbereitete Inklusion. Die Lehrer an den Schulen sind überfordert. Es sollte daher ein Zeichen gesetzt werden, die Vorlage sollte nicht beschlossen werden und der Kreistag sollte sich der Initiative „Grundschulen vor Ort“ anschließen, wie es der Burgenlandkreis bereits getan hat.

 

Frau Wolff verstand die Diskussion ihrer Vorredner nicht. Jeder sagte am Anfang, wie toll diese Vorlage ist, da es eine Fleißarbeit ist. Sie verstand diese Vorlage genau so, wie Frau Herzig es zu Beginn des Tagesordnungspunktes erläuterte. Es ist keine politische Entscheidung, die hier vom Kreistag getroffen wird. Es ist eine sachliche Feststellung. Wenn der Kreistag eine politische Entscheidung treffen will und im Landtag etwas ändern möchte, dann muss etwas an dieser Verordnung getan werden. Dieser sachlichen Vorlage muss durch den Kreistag zugestimmt werden, da der Landkreis an dieser Stelle gehalten ist, etwas zu tun. Aber politisch, wie etwas für die Kinder im Landkreis getan werden kann, muss an anderer Stelle etwas getan werden.

 

Herr Maspfuhl sprach seinen Dank an Frau Herzig aus. Das, was sie in Kürze dem Kreistag vorgestellt hat, hat den Kultur- und Sozialausschuss in 6 intensiven Beratungen beschäftigt. Er hat in den Ausschusssitzungen vermisst, dass diejenigen Kommunen, die Probleme haben mit dieser Entwicklung, sich im Kultur- und Sozialausschuss zeigten. Keine Gemeinde hat dem Ausschuss Sorgen oder Nöte vorgetragen. Als es um die Schulentwicklungsplanung für die Sekundarschulen ging, war das ganz anders. Für ihn als Ausschussvorsitzender bedeutet es, dass dem Kultur- und Sozialausschuss nicht so eine große Bedeutung von den Gemeinden beigemessen wird, so dass anzunehmen ist, dass sie allein entscheiden wollen und möchten. Die Entscheidungsträger sind vor Ort die Gemeinden. Eine totale Verweigerungshaltung ist aus seiner Sicht das falsche Signal. Sollte eine Gemeinde keine Entscheidung treffen und sich weigern, wird das Landesschulamt dies tun. Der Ausschuss hat sich an die Gesetzlichkeit gehalten. Er fügte hinzu, dass es keine Außenstellen für Grundschulen und keine Abschmelzungen geben wird. Er meinte, dass der Sachverhalt wahrscheinlich noch etwas verschärft auf diejenigen Gemeinden zu kommen wird, die bislang meinen, man kann möglichst alle Schule erhalten. Es gibt einen Klassenbildungserlass, der besagt, dass in Zukunft die Schülerzahlen der Eingangsklassen noch mal erhöht werden. Das heißt, dass dadurch die Situation nicht besser wird. Herr Maspfuhl erwähnte, dass der Kultur- und Sozialausschuss einstimmig für die Vorlage stimmte. In diesem Sinne bat er um Zustimmung.

 

Frau Dr. Kliemke verließ die Sitzung.

Es waren nun 42 Kreistagsmitglieder plus Landrat anwesend.

 

Frau Engelbrecht erklärte in Bezug zur Aussage von Herrn Zeymer, dass der Beschluss durch den Verbandsgemeinderat Elbe-Heide getroffen wurde. Vorher gab es viele heftige Debatten. Die Wogen der Be- und Entgeisterung sind dabei ziemlich hoch geschlagen. Aber sie denkt, die Absichtserklärung sollte man nicht verwechseln mit der Beschlussfassung. Die Beschlussfassung war in Ordnung. Frau Engelbrecht wird der Vorlage zustimmen und bat die anderen Kreistagsmitglieder ebenfalls zuzustimmen.

 

Herr Senkel bemerkte, dass die Qualität der Schulen ein weiterer wichtiger Aspekt für diese Entscheidung ist. Es gehe auch um Chancengleichheit bei der schulischen Entwicklung der Kinder. Er stellte die rhetorische Frage, ob eine Grundschule mit weniger als 40 Kindern genau die gleiche Qualität bringen kann, wie eine größere. Und er stellte die Frage in den Raum, ob diese kleine Schule auch in der Lage ist, zusätzliche Leistungen zu erbringen vor dem Hintergrund der Entwicklung. Wenn das nicht so ist, so vermutet er, werden die Eltern ihre Kinder möglicherweise aus den kleinen Schulen ziehen und in größere Schulen bringen. Aus seiner Sicht kann der Schulentwicklungsplanung zugestimmt werden.

 

Herr Zeymer stellte klar, dass er nicht die Verbandsgemeinde Elbe-Heide angreifen wollte. Sondern es war der Bürgermeister Schmette, der wörtlich im Presseartikel zitiert wird, dass er eine gGmbH gründen will und dies relativ zügig durchziehen möchte, bevor es zu spät ist. Er ergänzte zum Thema freie Schulen, dass Anfang der 90er Jahre diese Entwicklung forciert wurde. Er war selbst Mitglied in verschiedenen Initiativen. Aber beispielsweise hat die Stadt Wolmirstedt mit ca. 11.000 Einwohnern zwei Sekundarschulen, die Stadt Haldensleben hat eine Sekundarschule mit fast 20.000 Einwohnern. Wenn man überlegt, könnte sich die Stadt Haldensleben zwei Sekundarschulen in öffentlicher Trägerschaft leisten, aber es ist nicht zustande gekommen, da eine freie Schule sich nicht der Schulentwicklungsplanung unterwerfen muss. Diese Schüler fehlen natürlich für die Planungssicherheit und auch für die Schulen selbst. Herr Zeymer war daher der Auffassung, dass die Schulentwicklungsplanung beschlossen werden sollte, im Nachgang aber mit den betroffenen Schulen bzw. Gemeinden und Städten gesprochen werden sollte und diese unterstützen.

 

Herr Schubert wies darauf hin, dass der Kreistag gezwungen ist, zu handeln. In den kommenden Jahren wird es weniger Kinder geben und es sollten gute Leistungsbedingungen geschaffen werden. Beispielsweise wurde die Puschkinschule in Oschersleben mit Fördermitteln saniert. Nur weil Leute, wie Herr Lortz, Abstimmungen im Stadtrat der Stadt Oschersleben (Bode) verhindern, kommt es dazu, dass immer wieder fehlinvestiert wird. Als Beispiel sei eine kleine Schule genannt, die er vor Jahren mit erhalten wollte und hat, jetzt wieder viel Geld investiert wurde, mit dem Wissen, dass sie in zwei Jahren geschlossen werden muss. Es ist klar, dass bei sinkender Bevölkerungszahl dennoch optimale Bedingungen vorhanden sein sollten. Dabei müssen mitunter unangenehme Entscheidungen getroffen werden.

 

Frau Schünemann erklärte, dass in 6 Sitzungen des Kultur- und Sozialausschusses die Kreistagsmitglieder sachliche Informationen bekommen haben, denen sie dann auch sachlich zugestimmt haben. Es sei bekannt, dass die Eltern in den Dörfern ihre Kinder mit in die Städte nehmen und in den großen Schulen einschulen. Diese fehlen dann in den kleinen Ortschaften. Sie bat darum, die Arbeit des Kultur- und Sozialausschusses nicht zu ignorieren und für die Vorlage zu stimmen.

 

Landrat Walker bedankte sich bei den Ausschussmitgliedern und der Mitarbeitern der Verwaltung. Es geht in dieser Vorlage lediglich um das reine Verwaltungshandeln. Sollte der Kreistag der Vorlage nicht zustimmen, sei er als Landrat dazu gezwungen, dem zu widersprechen. Er betonte, dass es hier keinen Ermessensspielraum gibt.

 

Herr Dr. Daehre stellte die Vorlage zur Abstimmung.

 

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Kreistag beschloss die mittelfristige Schulentwicklungsplanung für die Schuljahre 2014/15 bis 2018/19 mit Prognose für die Schuljahre 2019/20 bis 2023/24 für den Landkreis Börde.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:mehrheitlich

Ablehnung:vierzehn

Enthaltung:fünf

 

Die Vorlage wurde zum Beschluss Nr. 009/40/2013 erhoben.