Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
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Information: Der Kreistag nimmt zur Kenntnis, dass
Landrat Hans Walker Kreiswahlleiter und Herr Thomas Kluge stellvertretender Kreiswahlleiter
zur Kreistagswahl am 25.05.2014 sein werden.
Gemäß § 9 Abs.1 Satz 1 des Kommunalwahlgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (KWG LSA) ist Kraft Gesetzes grundsätzlich der Landrat Kreiswahlleiter und sein Stellvertreter sein jeweiliger Vertreter im Amt.
Sachdarstellung, Begründung: - entfällt -
Anlagen: Anlage 1- Auszug aus dem Kommunalwahlgesetz für das Land Sachsen-Anhalt
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