Der Kreistag beschließt die Ergänzung des Maßnahmeplanes zur Beseitigung der Hochwasserschäden 2013 an Kreisstraßen (Beschlussvorlage 984/SBU/2013) um die Einzelmaßnahme „Aufwendungen zur unmittelbaren Abwehr von hochwasserbedingten Gefahren und zur Begrenzung hochwasserbedingter Schäden“.
Der Kreistag beschloss die Ergänzung des Maßnahmeplanes zur Beseitigung der Hochwasserschäden 2013 an Kreisstraßen (Beschlussvorlage 984/SBU/2013) um die Einzelmaßnahme „Aufwendungen zur unmittelbaren Abwehr von hochwasserbedingten Gefahren und zur Begrenzung hochwasserbedingter Schäden“.
Abstimmungsergebnis:
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:einstimmig
Ablehnung:keine
Enthaltung:keine
Die Vorlage wurde zum Beschluss Nr. 039/28/2013erhoben.