Die Kommunale Sanierungsgesellschaft mbH „Bördekreis“ (KSG) wird nach Maßgabe der Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages in derzeit geltenden Fassung aufgelöst.
Die Verwaltung wird ermächtigt, dem Beschluss zur Auflösung der KSG in der Gesellschafterversammlung zuzustimmen
Die Kommunale Sanierungsgesellschaft mbH „Bördekreis“ (KSG) wurde nach Maßgabe der Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages in der derzeit geltenden Fassung aufgelöst.
Die Verwaltung wurde ermächtigt, dem Beschluss zur Auflösung der KSG in der Gesellschafterversammlung zuzustimmen.
Abstimmungsergebnis:
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:mehrheitlich
Ablehnung:keine
Enthaltung:drei
Die Vorlage wurde zum Beschluss 024/80/2013 erhoben.