Zwischennachweis oder Verwendungsnachweis zu geförderten Vorhaben aus dem Förderprogramm "Medien und Meinungsfreiheit" einreiche

Leistungsbezeichnung II (Leistungsname)

Zwischennachweis oder Verwendungsnachweis zu geförderten Vorhaben aus dem Förderprogramm "Medien und Meinungsfreiheit" einreiche

Wenn Sie vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) eine Projektförderung zur Medien- und Meinungsfreiheit erhalten, müssen Sie einen Verwendungsnachweis einreichen.

Volltext

Wenn Sie der Deutsche Welle Akademie angehören, können Sie beim Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) eine Projektförderung zur Medien- und Meinungsfreiheit beantragen.

Nach Abschluss eines geförderten Projekts benötigt das BMZ von Ihnen einen Nachweis darüber, wofür Sie die Gelder verwendet haben.

Verwendungsnachweise müssen Sie dem BMZ spätestens im September des Folgejahres vorlegen.

Voraussetzungen

  • Sie gehören der folgenden Institution an: Deutsche Welle Akademie.
  • Ihr Projekt wird vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) gefördert.

Verwendungsnachweis

Rechtsbehelf

entfällt

Verfahrensablauf

Den Verwendungsnachweis für geförderte Projekte der Medien- und Meinungsfreiheit können Sie per Post oder online einreichen.

Verwendungsnachweis per Post einreichen:

  • Sie schicken Ihren Verwendungsnachweis per Post an das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ).
  • Das BMZ prüft Ihre Unterlagen.
  • Gegebenenfalls fordert das BMZ weitere Unterlagen bei Ihnen an.

Verwendungsnachweis online einreichen:

  • Rufen Sie die Internetseite des Bundesportals auf und füllen Sie das Formular online aus. Das Bundesportal führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben.
  • Laden Sie den Verwendungsnachweis hoch und senden Sie das Formular online ab.
  • Das BMZ prüft Ihre Unterlagen.
  • Gegebenenfalls fordert das BMZ weitere Unterlagen bei Ihnen an.

Hinweise (Besonderheiten)

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten

  • Medien und Meinungsfreiheit Verwendungsnachweisprüfung
  • geförderte Projekte der Medien und Meinungsfreiheit müssen nach Abschluss des Projekts Verwendungsnachweis über insgesamt verwendete Mittel erbringen
  • betrifft folgende Institution:
    • Deutsche Welle Akademie
  • Einreichen des Verwendungsnachweises ist kostenlos
  • Verwendungsnachweis kann per Post oder online eingereicht werden
  • zuständig: Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)
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