Leistungsbezeichnung II (Leistungsname)
Zulassung zur Staatlichen Prüfung zum Psychologischen Psychotherapeuten beantragenWenn Sie die Ausbildung im Fachgebiet Psychologische Psychotherapie abschließen wollen, müssen Sie eine staatliche Prüfung absolvieren. Näheres erfahren Sie hier.
Volltext
Die Ausbildung im Fachgebiet Psychologische Psychotherapie schließt eine staatliche Prüfung ein. Der Nachweis über die bestandene Prüfung ist Voraussetzung für die Approbation als Psychologischer Psychotherapeut. Die Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten dauert in Vollzeit mindestens drei Jahre, in Teilzeit mindestens fünf Jahre. Sie besteht aus einem theoretischen Teil, einer praktischen Ausbildung mit Krankenbehandlung unter Supervision sowie einer Selbsterfahrung und schließt mit einer staatlichen Prüfung ab. Diese umfasst einen schriftlichen und einen mündlichen Teil.
Voraussetzungen
- An der Staatlichen Prüfung können Sie teilnehmen, wenn Sie an einer Voll oder Teilzeitausbildung bei einem der zugelassenen Institute teilgenommen haben.
Folgende Nachweise sind zu erbringen:
- Geburtsurkunde
- ggf. Heiratsurkunde
- Nachweis über die bestandene Prüfung im Studiengang Psychologie (die das Fach Klinische Psychologie einschließt) oder eine Bescheinigung über eine gleichwertige Ausbildung sowie Diplomurkunde (jeweils im Original und einer Kopie)
- Bescheinigung über die regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme an den Ausbildungsveranstaltungen nach § 1 Abs. 3 und 4 PsychThAPrV (Muster nach Anlage 2 der APrV) im Original sowie ggf. Anrechnungsbescheinigungen des Landesprüfungsamtes.
- mindestens zwei Falldarstellungen nach § 4 Abs. 6 PsychThAPrV, die von der Ausbildungsstätte als Prüfungsfall angenommen wurden (jeweils in vierfacher Ausfertigung; ein Original mit drei Kopien)
- Anrechnungsbescheid nach § 5 Abs. 3 Psychotherapeutengesetz über eine andere abgeschlossene Ausbildung (soweit zutreffend)
- Kopie des Ausbildungsvertrages
Rechtsbehelf
Widerspruch (je nach Landesrecht kann der Widerspruch ausgeschlossen sein), verwaltungsgerichtliche Klage
Ansprechpunkt
Landesverwaltungsamt
Office administratif du Land
State Administration Office
Verfahrensablauf
Zur staatlichen Prüfung als Psychologischer Psychotherapeut müssen Sie sich schriftlich anmelden. Verwenden Sie dazu den vorgeschriebenen Vordruck. Reichen Sie Ihren Antrag mit den erforderlichen Unterlagen beim Landesprüfungsamt ein
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
- Staatliche psychotherapeutische Prüfung Zulassung
- Die Ausbildung im Fachgebiet Psychologische Psychotherapie schließt eine staatliche Prüfung ein
- Der Nachweis über die bestandene Prüfung ist Voraussetzung für die Approbation als Psychologischer Psychotherapeut
- Zuständige Stelle: Zuständigkeit richtet sich nach dem jeweiligen Bundesland
weiterführende Informationen
§5 der Versicherungsvermittlerverordnung führt die als Alternative zur Sachkundeprüfung anerkannten Abschlüsse auf:
§5 Versicherungsvermittlerverordnung
Die für Sie zuständige Industrie- und Handelskammer können Sie hier finden: IHK-Zuständigkeitsfinder