Leistungsbezeichnung II (Leistungsname)
Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) beantragenWenn Sie eine wirtschaftliche Tätigkeit beginnen, wird Ihnen eine Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) mitgeteilt.
Volltext
Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) teilt in Zukunft jedem wirtschaftlich Tätigen neben der steuerlichen Identifikationsnummer (IdNr.) zusätzlich eine Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) zu.
Finanzbehörden sind somit in der Lage, wirtschaftlich tätige Rechtssubjekte mit den jeweils handelnden natürlichen Personen richtig zuordnen zu können.
Die W-IdNr. wird aus den Buchstaben 'DE' und 9 Ziffern bestehen und damit in ihrer Form der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) entsprechen.
Das BZSt wird eine W-IdNr. auf Anforderung der zuständigen Finanzbehörde vergeben und Ihnen mitteilen, ohne dass Sie einen Antrag stellen müssen.
Hinweis:
Die W-IdNr. wird derzeit noch nicht erteilt. Rechtzeitig vor der Einführung werden Ihnen Informationen zur Verfügung gestellt.
Voraussetzungen
Die Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) wird vergeben an:
- natürliche Personen, die wirtschaftlich tätig sind
- juristische Personen
- Personenvereinigungen
keine
Rechtsbehelf
keine
Formulare
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
Das Bundeszentralamts für Steuern (BZSt) wird eine Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) auf Anforderung der zuständigen Finanzbehörde vergeben und diese dem wirtschaftlich Tätigen mitteilen, ohne dass ein Antrag erforderlich ist.
Verfahrensablauf
Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) wird eine Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) auf Anforderung der zuständigen Finanzbehörde vergeben und Ihnen mitteilen, Sie müssen selbst keinen Antrag stellen.
Hinweis:
Die W-IdNr. wird derzeit noch nicht erteilt. Rechtzeitig vor der Einführung werden weitere Informationen zur Verfügung gestellt werden.
- Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) Mitteilung
- Vergabe einer Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) zur Identifikation wirtschaftlich Tätiger in Besteuerungsverfahren
- Einzelkaufleute und Freiberufler erhalten neben ihrer steuerlichen Identifikationsnummer (IdNr.) zusätzlich eine W-IdNr.
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die W-IdNr. wird an wirtschaftlich Tätige vergeben:
- natürliche Personen, die wirtschaftlich tätig sind
- juristische Personen
- Personenvereinigungen
- Auskunft durch: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt)
- Beantragung über: das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) vergibt eine W-IdNr. auf Anforderung der zuständigen Finanzbehörde
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zuständig: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt)