Wesentliche Änderungen von Niederfrequenzanlagen oder Gleichstromanlagen anzeigen

Leistungsbezeichnung II (Leistungsname)

Wesentliche Änderungen von Niederfrequenzanlagen oder Gleichstromanlagen anzeigen

Wenn Sie eine wesentliche Änderung an einer Gleichstromanlage oder an einer Niederfrequenzanlage mit einer Nennspannung von 110 Kilovolt vornehmen möchten, müssen Sie dies der zuständigen Behörde anzeigen.

Volltext

Wenn Ihre Anlage keine anderen behördlichen Genehmigungen erfordert, die den Immissionsschutz betreffen, müssen Sie eine geplante wesentliche Änderung bei der zuständigen Behörde anzeigen. Dafür haben Sie bis spätestens 2 Wochen vor der Durchführung der Änderung Zeit.

Wenn Sie eine wesentliche Änderung an einer Niederfrequenzanlage mit weniger als 110 Kilovolt vornehmen wollen, müssen Sie erforderliche Unterlagen nur dann einreichen, wenn die zuständige Behörde Sie dazu auffordert.

Voraussetzungen

  • Ihre Anlage überquert oder liegt
    • auf einem Grundstück im Bereich eines Bebauungsplans oder
    • innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils oder
    • auf einem mit Wohngebäuden bebauten Grundstück im Außenbereich.

  • Anzeige mit den für die Anlage maßgebenden Daten
  • Lageplan

Rechtsbehelf

Keiner.  Da es sich nur um ein Anzeigeverfahren handelt, sind keine rechtlichen Schritte Ihrerseits möglich.

Ansprechpunkt

In matters subject to mining supervision, the State Office for Geology and Mining is the competent authority for receiving the notification. In all other matters, the competent authority is the State Administration Office.

In Angelegenheiten, die der Bergaufsicht unterliegen, ist das Landesamt für Geologie und Bergwesen zuständige Behörde für die Entgegennahme der Anzeige. In allen übrigen Angelegenheiten ist das Landesverwaltungsamt zuständige Behörde.

Dans les affaires soumises à la surveillance des mines, l'Office national de la géologie et des mines est l'autorité compétente pour recevoir la notification. Dans toutes les autres matières, l'autorité compétente est l'Office administratif du Land.

Verfahrensablauf

  • Sie reichen die Anzeige mit dem Lageplan schriftlich auf dem Postweg oder elektronisch per E-Mail bei der zuständigen Behörde ein.
  • Die zuständige Behörde nimmt Ihre Anzeige entgegen und prüft sie.
  • Falls weitere Informationen benötigt werden, kommt die Behörde auf Sie zu.

Hinweise (Besonderheiten)

Wenn Sie die Anzeige nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig einreichen, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit.

  • Niederfrequenzanlagen oder Gleichstromanlagen Anzeige wesentlicher Änderungen Entgegennahme
  • Wesentliche Änderungen von Niederfrequenzanlagen mit einer Nennspannung von 110 Kilovolt oder mehr und von Gleichstromanlagen müssen vorher bei zuständiger Behörde angezeigt werden
  • bei wesentlichen Änderungen an Niederfrequenzanlagen mit einer Nennspannung von weniger als 110 Kilovolt müssen erforderliche Unterlagen nur auf Verlangen der Behörde vorgelegt werden
  • Anzeige muss bis spätestens zwei Wochen vor der wesentlichen Änderung der Anlage eingereicht werden
  • zuständig: zuständige Behörde
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