Auch wenn noch nicht endgültig festgestellt wurde, ob Sie Leistungen der Sozialen Entschädigung bekommen, können Sie schon bestimmte Leistungen erhalten.
Volltext
Wenn Sie einen gesundheitlichen Schaden erleiden, für dessen Folgen die Gemeinschaft einsteht, können Sie dafür entschädigt werden.
Einige Leistungen können Sie als geschädigte Person erhalten, bevor über Ihren Antrag auf Leistungen der Sozialen Entschädigung endgültig entschieden wurde.
Dies betrifft:
- Leistungen der Krankenbehandlung der Sozialen Entschädigung
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Leistungen zur Teilhabe:
- zur Teilhabe am Arbeitsleben
- zur Sozialen Teilhabe
- zur Teilhabe an Bildung
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besondere Leistungen im Einzelfall
- zum Beispiel Leistungen zum Lebensunterhalt
Voraussetzungen
- Sie haben aufgrund eines schädigenden Ereignisses gesundheitliche Schädigungsfolgen erlitten.
- Es ist wahrscheinlich, dass Sie Leistungen der Sozialen Entschädigung erhalten können.
Rechtsbehelf
- Widerspruch
Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.
- Klage vor dem Sozialgericht
Ansprechpunkt
Landesamt für Soziales, Jugend und Gesundheit