Viehhandel (gewerblich) - Anzeige

Volltext

Wenn Sie gewerbsmäßig mit Vieh handeln oder im Rahmen der arbeitsteiligen Tierproduktion Vieh transportieren oder eine Viehsammelstelle betreiben wollen, müssen Sie dies der zuständigen Behörde anzeigen. Änderungen sind ebenfalls unverzüglich anzuzeigen.

Gebühren

In der Regel fallen Gebühren nach der jeweiligen Kosten- oder Gebührenordnung an.

Fristen

Die Anzeige hat vor Beginn der Tätigkeit zu erfolgen.

Ansprechpunkt

Veterinäramt (Landkreis/kreisfreie Stadt)

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