Verzichtserklärung auf die Approbation als Zahnärztin oder Zahnarzt abgeben

Leistungsbezeichnung II (Leistungsname)

Verzichtserklärung auf die Approbation als Zahnärztin oder Zahnarzt abgeben

Wenn Sie auf die Approbation als Zahnarzt verzichten wollen, bedarf es einer schriftlichen Erklärung an die zuständige Behörde.

Volltext

Auf die Approbation kann durch schriftliche Erklärung gegenüber der zuständigen Behörde verzichtet werden. Ein Verzicht, der unter einer Bedingung erklärt wird, ist unwirksam.

Voraussetzungen

Es gibt keine Voraussetzungen für diese Verwaltungsleistung.

Schriftliche Verzichtserklärung

Formulare

Formulare vorhanden: Nein

Schriftform erforderlich: Ja

Formlose Antragsstellung möglich: Ja

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Verfahrensablauf

Sie reichen Ihre schriftliche Verzichtserklärung bei der zuständigen Stelle ein

  • Approbation als Zahnarzt Verzicht
  • Auf die Approbation kann durch schriftliche Erklärung verzichtet werden.
  • Wenn Sie den Verzicht unter einer Bedingung oder unter Vorbehalt erklären, ist dieser nicht wirksam.
  • Zuständige Stelle: Zuständig ist die Behörde des Landes, in dem der zahnärztliche Beruf ausgeübt wird oder zuletzt ausgeübt worden ist.
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