Als Zahnärztin oder Zahnarzt auf die Approbation verzichten

Wenn Sie als Zahnärztin oder Zahnarzt auf die Approbation verzichten möchten, müssen Sie dies der zuständigen Stelle mitteilen.

Volltext

Die Approbation als Zahnärztin oder Zahnarzt ist eine uneingeschränkte staatliche Zulassung zur Ausübung des Berufs.

Wenn Sie als Zahnärztin oder Zahnarzt Ihren Beruf nicht oder nicht mehr ausüben möchten, können Sie auf die Approbation verzichten. Dazu geben Sie eine schriftliche Erklärung bei Ihrer zuständigen Stelle ab. Die einmal abgegebene Erklärung kann nicht einseitig zurückgenommen oder widerrufen werden.

Voraussetzungen

  • Sie knüpfen Ihren Verzicht auf die Approbation an keine bestimmte Bedingung.

erforderliche Unterlagen

  • schriftliche Verzichtserklärung
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