Leistungsbezeichnung II (Leistungsname)
Verzichtserklärung auf die Approbation als Zahnärztin oder Zahnarzt abgebenWenn Sie auf die Approbation als Zahnarzt verzichten wollen, bedarf es einer schriftlichen Erklärung an die zuständige Behörde.
Volltext
Auf die Approbation kann durch schriftliche Erklärung gegenüber der zuständigen Behörde verzichtet werden. Ein Verzicht, der unter einer Bedingung erklärt wird, ist unwirksam.
Voraussetzungen
Es gibt keine Voraussetzungen für diese Verwaltungsleistung.
Schriftliche Verzichtserklärung
Formulare
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Verfahrensablauf
Sie reichen Ihre schriftliche Verzichtserklärung bei der zuständigen Stelle ein
- Approbation als Zahnarzt Verzicht
- Auf die Approbation kann durch schriftliche Erklärung verzichtet werden.
- Wenn Sie den Verzicht unter einer Bedingung oder unter Vorbehalt erklären, ist dieser nicht wirksam.
- Zuständige Stelle: Zuständig ist die Behörde des Landes, in dem der zahnärztliche Beruf ausgeübt wird oder zuletzt ausgeübt worden ist.