Wenn Sie auf die Approbation als Zahnarzt verzichten wollen, bedarf es einer schriftlichen Erklärung an die zuständige Behörde.
Volltext
Auf die Approbation kann durch schriftliche Erklärung gegenüber der zuständigen Behörde verzichtet werden. Ein Verzicht, der unter einer Bedingung erklärt wird, ist unwirksam.
Voraussetzungen
Es gibt keine Voraussetzungen für diese Verwaltungsleistung.
Gebühren
Richtet sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes bzw. nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen.
erforderliche Unterlagen
Schriftliche Verzichtserklärung
Fristen
Sie müssen keine gesetzlichen Fristen beachten.
Bearbeitungsdauer
Wenn Sie den Approbationsverzicht schriftlich erklärt haben, wird die zuständige Stelle diesen zeitnah bearbeiten. Die Bearbeitungsdauer variiert zwischen den zuständigen Approbationsbehörden der Länder.
Formulare
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Verfahrensablauf
Sie reichen Ihre schriftliche Verzichtserklärung bei der zuständigen Stelle ein
Handlungsgrundlage(n)
Kurzfassung
- Approbation als Zahnarzt Verzicht
- Auf die Approbation kann durch schriftliche Erklärung verzichtet werden.
- Wenn Sie den Verzicht unter einer Bedingung oder unter Vorbehalt erklären, ist dieser nicht wirksam.
- Zuständige Stelle: Zuständig ist die Behörde des Landes, in dem der zahnärztliche Beruf ausgeübt wird oder zuletzt ausgeübt worden ist.