Wenn Sie auf die Approbation als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut verzichten wollen, müssen Sie dies schriftlich erklären.
Volltext
Auf die Approbation kann durch schriftliche Erklärung gegenüber der zuständigen Behörde verzichtet werden. Ein Verzicht, der unter einer Bedingung erklärt wird, ist unwirksam.
Voraussetzungen
Es gibt keine Voraussetzungen für diese Verwaltungsleistung.
Gebühren
Richtet sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes bzw. nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen.
erforderliche Unterlagen
Schriftliche Verzichtserklärung
Fristen
Sie müssen keine gesetzlichen Fristen beachten
Bearbeitungsdauer
Wenn Sie den Approbationsverzicht schriftlich erklärt haben, wird die zuständige Stelle diesen zeitnah bearbeiten. Die Bearbeitungsdauer variiert zwischen den zuständigen Approbationsbehörden der Länder.
Formulare
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Verfahrensablauf
Sie reichen Ihre schriftliche Verzichtserklärung bei der zuständigen Stelle ein.
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Handlungsgrundlage(n)
Kurzfassung
- Approbation als Kinder und Jugendlichenpsychotherapeut Verzicht
- Wenn Sie auf die Approbation als Kinder und Jugendlichenpsychotherapeut verzichten wollen, bedarf es einer schriftlichen Erklärung an die zuständige Behörde.
- Wenn Sie den Verzicht unter Bedingung oder unter Vorbehalt erklären, ist dieser nicht wirksam.
- Zuständige Behörde: zuständige Behörde des Landes, in dem der Beruf ausgeübt wird oder zuletzt ausgeübt worden ist