Verzichtserklärung auf die Approbation als Kinder- und Jugendlichepsychotherapeutin oder Kinder- und Jugendlichepsychotherapeut abgeben

Leistungsbezeichnung II (Leistungsname)

Verzichtserklärung auf die Approbation als Kinder- und Jugendlichepsychotherapeutin oder Kinder- und Jugendlichepsychotherapeut abgeben

Wenn Sie auf die Approbation als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut verzichten wollen, müssen Sie dies schriftlich erklären.

Volltext

Auf die Approbation kann durch schriftliche Erklärung gegenüber der zuständigen Behörde verzichtet werden. Ein Verzicht, der unter einer Bedingung erklärt wird, ist unwirksam.

Voraussetzungen

Es gibt keine Voraussetzungen für diese Verwaltungsleistung.

Schriftliche Verzichtserklärung

Formulare

Formulare vorhanden: Nein

Schriftform erforderlich: Ja

Formlose Antragsstellung möglich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Verfahrensablauf

Sie reichen Ihre schriftliche Verzichtserklärung bei der zuständigen Stelle ein.

Hinweise (Besonderheiten)

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

  • Approbation als Kinder und Jugendlichenpsychotherapeut Verzicht
  • Wenn Sie auf die Approbation als Kinder und Jugendlichenpsychotherapeut verzichten wollen, bedarf es einer schriftlichen Erklärung an die zuständige Behörde.
  • Wenn Sie den Verzicht unter Bedingung oder unter Vorbehalt erklären, ist dieser nicht wirksam.
  • Zuständige Behörde: zuständige Behörde des Landes, in dem der Beruf ausgeübt wird oder zuletzt ausgeübt worden ist
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