Als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin oder -therapeut auf die Approbation verzichten

Wenn Sie als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin oder -therapeut auf die Approbation verzichten möchten, müssen Sie dies der zuständigen Stelle mitteilen.

Volltext

Die Approbation als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin oder -therapeut ist eine uneingeschränkte staatliche Zulassung zur Ausübung des Berufs. Sie wird nach erfolgreichem Abschluss eines entsprechenden Studiums und der staatlichen Prüfung erteilt.

Wenn Sie als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin oder -therapeut Ihren Beruf nicht oder nicht mehr ausüben möchten, können Sie auf die Approbation verzichten. Dazu geben Sie eine schriftliche Erklärung bei Ihrer zuständigen Stelle ab. Die einmal abgegebene Erklärung können Sie nicht widerrufen.

Voraussetzungen

Sie knüpfen Ihren Verzicht auf die Approbation an keine bestimmte Bedingung.

erforderliche Unterlagen

  • schriftliche Verzichtserklärung
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