Verzichtserklärung auf die Approbation als Apothekerin oder Apotheker abgeben

Leistungsbezeichnung II (Leistungsname)

Verzichtserklärung auf die Approbation als Apothekerin oder Apotheker abgeben

Wenn Sie auf die Approbation als Apotheker verzichten wollen, bedarf es einer schriftlichen Erklärung an die zuständige Behörde.

Volltext

Auf die Approbation kann durch schriftliche Erklärung gegenüber der zuständigen Behörde verzichtet werden. Ein Verzicht, der unter einer Bedingung erklärt wird, ist unwirksam.

Voraussetzungen

Es gibt keine Voraussetzungen für diese Verwaltungsleistung.

Schriftliche Verzichtserklärung

Formulare

Formulare vorhanden: Nein

Schriftform erforderlich: Ja

Formlose Antragsstellung möglich: Ja

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Verfahrensablauf

Sie reichen Ihre schriftliche Verzichtserklärung bei der zuständigen Stelle ein.

Hinweise (Besonderheiten)

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

  • Approbation als Apotheker Verzicht
  • Wenn Sie auf ihre Approbation als Apotheker verzichten möchten, müssen Sie eine schriftliche Erklärung an die zuständige Stelle stellen
  • Wenn Sie den Verzicht unter einer Bedingung oder unter Vorbehalt erklären, ist er nicht wirksam.
  • Zuständige Stelle: Zuständig ist die Behörde des Landes, in dem der Apothekerberuf ausgeübt wird oder zuletzt ausgeübt worden ist.
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