Wenn Sie als Ärztin oder Arzt auf die Approbation verzichten möchten, müssen Sie dies der zuständigen Stelle mitteilen.
Volltext
Die Approbation als Ärztin oder Arzt ist eine uneingeschränkte staatliche Zulassung zur Ausübung des Berufs.
Wenn Sie als Ärztin oder Arzt Ihren Beruf nicht oder nicht mehr ausüben möchten, können Sie auf die Approbation verzichten. Dazu geben Sie eine schriftliche Erklärung bei Ihrer zuständigen Stelle ab. Die einmal abgegebene Erklärung können Sie nicht widerrufen.
Voraussetzungen
- Sie knüpfen Ihren Verzicht auf die Approbation an keine bestimmte Bedingung.
erforderliche Unterlagen
- schriftliche Verzichtserklärung