Verzichtserklärung auf die Approbation als Ärtin oder Arzt abgeben

Leistungsbezeichnung II (Leistungsname)

Verzichtserklärung auf die Approbation als Ärtin oder Arzt abgeben

Wenn Sie auf die Approbation als Arzt verzichten wollen, bedarf es einer schriftlichen Erklärung an die zuständige Behörde.

Volltext

Auf die Approbation kann durch schriftliche Erklärung gegenüber der zuständigen Behörde verzichtet werden. Ein Verzicht, der unter einer Bedingung erklärt wird, ist unwirksam.

Voraussetzungen

Es gibt keine Voraussetzungen für diese Verwaltungsleistung.

Schriftliche Verzichtserklärung

Formulare

Formulare vorhanden: Nein

Schriftform erforderlich: Ja

Formlose Antragsstellung möglich: Ja

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Verfahrensablauf

Sie reichen Ihre schriftliche Verzichtserklärung bei der zuständigen Stelle ein

  • Verzicht auf Approbation als Arzt Entgegennahme
  • Wenn Sie auf die Approbation als Arzt verzichten wollen, muss dies der zuständigen Behörde schriftlich erklärt werden
  • Wenn Sie den Verzicht unter einer Bedingung oder unter Vorbehalt erklären, ist dieser nicht wirksam.
  • Zuständige Behörde: Zuständig ist die Behörde des Landes, in dem der ärztliche Beruf ausgeübt wird oder zuletzt ausgeübt worden ist.
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