Verzichterklärung auf die Approbation als Psychotherapeutin oder Psychotherapeut abgeben

Leistungsbezeichnung II (Leistungsname)

Verzichterklärung auf die Approbation als Psychotherapeutin oder Psychotherapeut abgeben

Wenn Sie auf die Approbation als Psychotherapeut verzichten wollen, bedarf es einer schriftlichen Erklärung an die zuständige Behörde.

Volltext

Auf die Approbation kann durch schriftliche Erklärung gegenüber der zuständigen Behörde verzichtet werden. Nicht wirksam ist ein Verzicht, wenn er unter einer Bedingung erklärt wird. Die Erklärung des Verzichts kann nicht widerrufen werden.

Voraussetzungen

Es gibt keine Voraussetzungen für diese Verwaltungsleistung.

Schriftliche Verzichtserklärung

Formulare

Formulare vorhanden: Nein

Schriftform erforderlich: Ja

Formlose Antragsstellung möglich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Verfahrensablauf

Sie reichen Ihre schriftliche Verzichtserklärung bei der zuständigen Stelle ein.

  • Verzicht auf Approbation als Psychotherapeut
  • Wenn Sie auf die Approbation als Psychotherapeut verzichten wollen, bedarf es einer schriftlichen Erklärung an die zuständige Behörde.
  • Wenn Sie den Verzicht unter Bedingung oder unter Vorbehalt erklären, ist dieser nicht wirksam.
  • Die Erklärung des Verzichts kann nicht widerrufen werden.
  • Zuständige Behörde: zuständige Behörde des Landes, in dem der Beruf der Psychotherapeutin oder des Psychotherapeuten ausgeübt wird oder zuletzt ausgeübt worden ist
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