Verlängerung der Teilbaugenehmigung für die Nutzungsänderung einer Anlage beantragen

Sie können die Verlängerung Ihrer Teilbaugenehmigung zur Nutzungsänderung von Anlagen beantragen. Hier erhalten Sie weitere Informationen.

Volltext

Wenn Sie eine gültige Teilbaugenehmigung für die Nutzungsänderung einer Anlage haben, können Sie eine Verlängerung der Teilbaugenehmigung beantragen. 
Die untere Bauaufsichtsbehörde kann die Teilbaugenehmigung um maximal ein Jahr verlängern. Dafür dürfen sich die rechtlichen Voraussetzungen nicht geändert haben.
 

Voraussetzungen

Ihnen liegt eine gültige Teilbaugenehmigung für die Nutzungsänderung einer Anlage vor.

Die rechtlichen Voraussetzungen haben sich zwischenzeitlich nicht geändert. 
 

Antrag (per Onlineservice oder schriftlich)

Rechtsbehelf

Sie können Widerspruch einlegen.

Ansprechpunkt

untere Bauaufsichtsbehörde

Formulare

Formulare/Online-Dienste vorhanden: ja
Formlose Antragsstellung möglich: ja
Persönliches Erscheinen nötig: nein

Verfahrensablauf

Schreiben Sie den Antrag und geben Sie darin an, auf welche Teilbaugenehmigung sich Ihr Antrag auf Verlängerung bezieht. 
Reichen Sie den Antrag bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde ein.
Gegebenenfalls fordert die untere Bauaufsichtsbehörde Sie zu    einer Gebühren-Vorauszahlung auf. 
Leisten Sie die Vorauszahlung.
Bestehen Unklarheiten, werden Sie aufgefordert, diese Unklarheiten zu beseitigen.
Reichen Sie in diesem Fall die Klarstellung ein.
Die untere Bauaufsichtsbehörde prüft Ihren Antrag und beteiligt die Gemeinde und die notwendigen Stellen.

Sie erhalten dann die Verlängerung der Teilbaugenehmigung sowie einen Gebührenbescheid. Zahlen Sie die Gebühren.
 

  • Antrag auf Verlängerung einer Teilbaugenehmigung für die Nutzungsänderung einer Anlage
  • Antrag während der Laufzeit der Teilbaugenehmigung
  • zuständig: untere Bauaufsichtsbehörde
zurück zur Übersicht