Leistungsbezeichnung II (Leistungsname)
Übernahme der Unfallversicherung als Pflegeeltern beantragenDie Leistungen in der Vollzeitpflege umfassen auch die Erstattung nachgewiesener angemessener Aufwendungen für Beiträge zu einer Unfallversicherung, sofern keine gesetzliche Unfallversicherung gegeben ist.
Volltext
Der Gesetzgeber sieht die Erstattung der Aufwendungen für angemessene Beiträge einer privaten Unfallversicherung von Pflegepersonen der Vollzeitpflege vor, sofern keine gesetzliche Unfallversicherung gegeben ist.
Voraussetzungen
Erlaubnis zur Vollzeitpflege nach §44 SGB VIII und laufendes Pflegeverhältnis
keine
Ansprechpunkt
Jugendamt
Verfahrensablauf
Erkundigen Sie sich bei Ihren zuständigen Jugendamt oder Pflegekinderdienst.
Einen Antrag auf Beitragsübernahme können Sie über den Onlinedienst „pflegekinderwesen-digital“ mit dem Formular „Beitragsübernahme Unfallversicherung“ stellen.
Das Jugendamt prüft Ihren Antrag und den Anspruch auf Beitragsübernahme.
- Beitragsübernahme der Unfallversicherung von Pflegepersonen
- Zuständig: Jugendamt