Triebfahrzeugführerschein beantragen

Wenn Sie Ihre Prüfung zum Erwerb des Triebfahrzeugführerscheins bestanden haben, beantragen Sie Ihren Triebfahrzeugführerschein beim Eisenbahn-Bundesamt.

Volltext

Um ein Triebfahrzeug führen zu dürfen, benötigen Sie:

  • eine erfolgreich abgeschlossene Prüfung zur Triebfahrzeugführerin oder zum Triebfahrzeugführer
  • einen gültigen Triebfahrzeugführerschein, den Sie beim Eisenbahn-Bundesamt (EBA) beantragen
  • eine Zusatzbescheinigung, in der festgelegt ist, mit welchen Betriebsverfahren, Zugbeeinflussungssystemen und Signalsystemen Sie welche Fahrzeuge auf öffentlichen Schienenwegen (Infrastrukturen) führen dürfen

Der Triebfahrzeugführerschein

  • hat ein europaweit einheitliches Muster
  • erlaubt Ihnen, ein Triebfahrzeug in Deutschland sowie europaweit zu führen

Optional können Sie gegen eine zusätzliche Gebühr einen vorläufigen Triebfahrzeugführerschein für 6 Wochen beantragen.

Ist Ihr Triebfahrzeugführerschein abgelaufen, können Sie diesen ebenfalls über das EBA verlängern.

Falls sich

  • Ihre Daten wie Adresse oder Name oder
  • Ihre gesundheitliche Eignung (beispielsweise Hörgerät, Sehhilfe)

ändern, melden Sie dies dem EBA.

Haben Sie Ihren Triebfahrzeugführerschein verloren, wurde er gestohlen oder zerstört, müssen Sie beim EBA kostenpflichtig Ersatz beantragen.

Voraussetzungen

  • Sie sind
    • mindestens 20 Jahre alt oder
    • mindestens 18 Jahre alt und im Besitz eines psychologischen Gutachtens gemäß der Triebfahrzeugführerscheinverordnung (TfV) mit der Aussage "Geeignet als Triebfahrzeugführerin oder Triebfahrzeugführer für den Einsatz unter 20 Jahren".
  • Sie haben
    • eine Prüfung gemäß der TfV erfolgreich abgelegt oder
    • Ihre Ausbildung als Eisenbahnerin oder Eisenbahner im Betriebsdienst, Fachrichtung Lokführerin/Lokführer und Transport abgeschlossen.
  • Sie verfügen über:
    • eine einmalige Bescheinigung der psychologischen Eignung (bei Erstbeantragung),
    • eine Bescheinigung der gesundheitlichen Eignung alle 3 Jahre oder
    • ab Ihrem 55. Lebensjahr jährlich eine Bescheinigung der gesundheitlichen Eignung und
    • einen regelmäßigen Nachweis der Überprüfung der allgemeinen Fachkenntnisse.
  • Sie sind zuverlässig.

Gebühren

Gebühr: 150,00 EUR
Vorkasse: nein
Triebfahrzeugführerschein beantragen, verlängern, ändern oder ersetzen

Gebühr: 25,00 EUR
Vorkasse: nein
nachträglich vorläufigen Triebfahrzeugführerschein beantragen

Gebühr: 175,00 EUR
Vorkasse: nein
Triebfahrzeugführerschein inklusive eines vorläufigen Triebfahrzeugführerscheins, beantragen

erforderliche Unterlagen

  • gültiger Personalausweis (Vorder- und Rückseite) oder gültiger Reisepass in Kopie
  • aktuelles biometrisches Foto (nicht älter als 1 Jahr) und Unterschrift
  • Nachweis über Ihren Schulabschluss (zum Beispiel Kopie Ihres Abschlusszeugnisses)
  • Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung gemäß der Triebfahrzeugführerscheinverordnung (TfV)
  • Bescheinigung über die psychologische Eignung gemäß TfV
    • wenn Sie unter 20 Jahre und mindestens 18 Jahre alt sind, muss die Bescheinigung die Aussage "Geeignet als Triebfahrzeugführerin oder Triebfahrzeugführer für den Einsatz unter 20 Jahren" enthalten
  • Prüfungsbescheinigung
  • Abschlusszeugnis der Industrie- und Handelskammer als Eisenbahnerin oder Eisenbahner im Betriebsdienst, Fachrichtung Lokführerin/Lokführer und Transport (EiB L/T)

Wenn sich die Angaben in Ihrem Triebfahrzeugführerschein geändert haben und Sie diesen aktualisieren möchten:

  • gültiger Personalausweis (Vorder- und Rückseite) oder gültiger Reisepass in Kopie
  • aktuelles biometrisches Foto und Unterschrift
  • Nachweis über die zu ändernden Daten, beispielsweise:
    • Eheurkunde
    • Bescheinigung über die verpflichtende Verwendung einer Brille oder eines Hörgeräts
    • Meldebescheinigung mit neuer Adresse
  • gegebenenfalls aktuelle Nachweise über gesundheitliche Eignung und Fachkenntnisse
  • Kopie des bisherigen Triebfahrzeugführerscheins

Wenn Sie nach Verlust, Diebstahl oder Zerstörung Ihres Triebfahrzeugführerscheins einen Ersatz beantragen:

  • gültiger Personalausweis (Vorder- und Rückseite) oder gültiger Reisepass in Kopie
  • aktuelles biometrisches Foto und Unterschrift
  • Verlustmeldung, Diebstahlanzeige oder zerstörter Triebfahrzeugführerschein
  • gegebenenfalls aktuelle Nachweise über gesundheitliche Eignung und Fachkenntnisse

Wenn Sie Ihren Triebfahrzeugführerschein verlängern möchten:

  • gültiger Personalausweis (Vorder- und Rückseite) oder gültiger Reisepass in Kopie
  • aktuelles biometrisches Foto und Unterschrift
  • gegebenenfalls aktuelle Nachweise über gesundheitliche Eignung und Fachkenntnisse
  • Kopie des bisherigen Triebfahrzeugführerscheins

Häufig stellen Eisenbahnverkehrsunternehmen den Antrag für ihre Triebfahrzeugführerinnen und Triebfahrzeugführer. In diesem Fall benötigen die Unternehmen eine Vollmacht von Ihnen.

Fristen

Bearbeitungsdauer

Rechtsbehelf

  • Widerspruch bei Ablehnung des Antrags

Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid entnehmen.

  • Stornierung des Antrags

Läuft das Verfahren noch, können Sie jederzeit Ihren Antrag zurückziehen.

Verfahrensablauf

Sie können den Triebfahrzeugführerschein beim Eisenbahn-Bundesamt (EBA) online oder per Post beantragen.

Wenn Sie den Antrag online stellen:

  • Rufen Sie das Bundesportal auf und füllen Sie den Online-Antrag aus.
  • Dafür benötigen Sie eine BundID beziehungsweise das ELSTER-Unternehmenskonto.
  • Sie können Ihre Unterlagen direkt hochladen:
    • als elektronische Originaldokumente
    • als amtlich beglaubigte elektronische Kopien
  • Alternativ können Sie amtlich beglaubigte Kopien auf Papier per Post oder E-Mail nachreichen.
  • Das EBA prüft Ihren Antrag und meldet sich bei Ihnen, falls es Rückfragen gibt oder es weitere Unterlagen von Ihnen benötigt.
  • Nach erfolgreicher Überprüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen Gebührenbescheid per Post.
  • Überweisen Sie die Gebühr an die Bundeskasse.
  • Sie erhalten den Triebfahrzeugführerschein per Post von der Bundesdruckerei.
  • Haben Sie einen vorläufigen Triebfahrzeugführerschein beantragt, erhalten Sie diesen per E-Mail.

Wenn Sie den Antrag per Post stellen:

  • Laden Sie das Formular "Antrag auf Erteilung eines Triebfahrzeugführerscheins" auf der Internetseite des EBA herunter.
  • Sie können das Formular wahlweise
    • direkt im Browser ausfüllen oder
    • es herunterladen und dann digital ausfüllen oder
    • es ausdrucken und handschriftlich ausfüllen.
  • Drucken Sie das Formular aus, sofern noch nicht geschehen, und unterschreiben Sie es.
  • Senden Sie das Formular mit allen notwendigen Unterlagen an das EBA.
    • Achten Sie darauf, dass die Unterlagen nicht geklammert oder geheftet sind und entfernen Sie bereits vorhandene Heftklammern, da der Antrag eingescannt wird.
    • Reichen Sie sämtliche Unterlagen ausschließlich in Größe DIN A4 ein.
  • Das EBA prüft Ihren Antrag und meldet sich bei Ihnen, falls es Rückfragen gibt oder es weitere Unterlagen von Ihnen benötigt.
  • Nach erfolgreicher Überprüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen Gebührenbescheid per Post.
  • Überweisen Sie die Gebühr an die Bundeskasse.
  • Sie erhalten den Triebfahrzeugführerschein per Post von der Bundesdruckerei.
  • Haben Sie einen vorläufigen Triebfahrzeugführerschein beantragt, erhalten Sie diesen vorab per E-Mail.

Hinweise (Besonderheiten)

  • Der Triebfahrzeugführerschein allein berechtigt Sie nicht dazu, ein Fahrzeug zu führen. Dafür ist eine Zusatzbescheinigung erforderlich. Eisenbahnunternehmen stellen diese aus.
  • Falls das Eisenbahn-Bundesamt Ihren Antrag ablehnt, fallen für Sie ebenfalls Kosten an. Diese berechnen sich je nach Aufwand der Überprüfung. Sie erhalten einen Gebührenbescheid per Post.

Kurzfassung

  • Triebfahrzeugführerinnen und Triebfahrzeugführer müssen im Besitz eines gültigen Triebfahrzeugführerscheins sein
  • europaweit gültig
  • Triebfahrzeugführerschein beim Eisenbahn-Bundesamt (EBA) beantragen
  • Antragstellerinnen und Antragssteller müssen Nachweise erbringen, beispielsweise:
    • Zeugnis oder Nachweis der abgeschlossenen Prüfung
    • gesundheitliche und psychologische Eignung
  • vorläufigen Triebfahrzeugführerschein erhält die Antragstellerin oder der Antragssteller gegen eine zusätzliche Gebühr vorab per E-Mail.
  • Anträge für Verlängerung, Änderung oder Ersatzführerschein ebenfalls über das EBA möglich
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