Wenn Sie Ihre Prüfung zum Erwerb des Triebfahrzeugführerscheins bestanden haben, beantragen Sie Ihren Triebfahrzeugführerschein beim Eisenbahn-Bundesamt.
Volltext
Um ein Triebfahrzeug führen zu dürfen, benötigen Sie:
- eine erfolgreich abgeschlossene Prüfung zur Triebfahrzeugführerin oder zum Triebfahrzeugführer
- einen gültigen Triebfahrzeugführerschein, den Sie beim Eisenbahn-Bundesamt (EBA) beantragen
- eine Zusatzbescheinigung, in der festgelegt ist, mit welchen Betriebsverfahren, Zugbeeinflussungssystemen und Signalsystemen Sie welche Fahrzeuge auf öffentlichen Schienenwegen (Infrastrukturen) führen dürfen
Der Triebfahrzeugführerschein
- hat ein europaweit einheitliches Muster
- erlaubt Ihnen, ein Triebfahrzeug in Deutschland sowie europaweit zu führen
Optional können Sie gegen eine zusätzliche Gebühr einen vorläufigen Triebfahrzeugführerschein für 6 Wochen beantragen.
Ist Ihr Triebfahrzeugführerschein abgelaufen, können Sie diesen ebenfalls über das EBA verlängern.
Falls sich
- Ihre Daten wie Adresse oder Name oder
- Ihre gesundheitliche Eignung (beispielsweise Hörgerät, Sehhilfe)
ändern, melden Sie dies dem EBA.
Haben Sie Ihren Triebfahrzeugführerschein verloren, wurde er gestohlen oder zerstört, müssen Sie beim EBA kostenpflichtig Ersatz beantragen.
Voraussetzungen
-
Sie sind
- mindestens 20 Jahre alt oder
- mindestens 18 Jahre alt und im Besitz eines psychologischen Gutachtens gemäß der Triebfahrzeugführerscheinverordnung (TfV) mit der Aussage "Geeignet als Triebfahrzeugführerin oder Triebfahrzeugführer für den Einsatz unter 20 Jahren".
-
Sie haben
- eine Prüfung gemäß der TfV erfolgreich abgelegt oder
- Ihre Ausbildung als Eisenbahnerin oder Eisenbahner im Betriebsdienst, Fachrichtung Lokführerin/Lokführer und Transport abgeschlossen.
-
Sie verfügen über:
- eine einmalige Bescheinigung der psychologischen Eignung (bei Erstbeantragung),
- eine Bescheinigung der gesundheitlichen Eignung alle 3 Jahre oder
- ab Ihrem 55. Lebensjahr jährlich eine Bescheinigung der gesundheitlichen Eignung und
- einen regelmäßigen Nachweis der Überprüfung der allgemeinen Fachkenntnisse.
- Sie sind zuverlässig.
Gebühren
Gebühr: 150,00 EUR
Vorkasse: nein
Triebfahrzeugführerschein beantragen, verlängern, ändern oder ersetzen
Gebühr: 25,00 EUR
Vorkasse: nein
nachträglich vorläufigen Triebfahrzeugführerschein beantragen
Gebühr: 175,00 EUR
Vorkasse: nein
Triebfahrzeugführerschein inklusive eines vorläufigen Triebfahrzeugführerscheins, beantragen
erforderliche Unterlagen
- gültiger Personalausweis (Vorder- und Rückseite) oder gültiger Reisepass in Kopie
- aktuelles biometrisches Foto (nicht älter als 1 Jahr) und Unterschrift
- Nachweis über Ihren Schulabschluss (zum Beispiel Kopie Ihres Abschlusszeugnisses)
- Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung gemäß der Triebfahrzeugführerscheinverordnung (TfV)
-
Bescheinigung über die psychologische Eignung gemäß TfV
- wenn Sie unter 20 Jahre und mindestens 18 Jahre alt sind, muss die Bescheinigung die Aussage "Geeignet als Triebfahrzeugführerin oder Triebfahrzeugführer für den Einsatz unter 20 Jahren" enthalten
- Prüfungsbescheinigung
- Abschlusszeugnis der Industrie- und Handelskammer als Eisenbahnerin oder Eisenbahner im Betriebsdienst, Fachrichtung Lokführerin/Lokführer und Transport (EiB L/T)
Wenn sich die Angaben in Ihrem Triebfahrzeugführerschein geändert haben und Sie diesen aktualisieren möchten:
- gültiger Personalausweis (Vorder- und Rückseite) oder gültiger Reisepass in Kopie
- aktuelles biometrisches Foto und Unterschrift
-
Nachweis über die zu ändernden Daten, beispielsweise:
- Eheurkunde
- Bescheinigung über die verpflichtende Verwendung einer Brille oder eines Hörgeräts
- Meldebescheinigung mit neuer Adresse
- gegebenenfalls aktuelle Nachweise über gesundheitliche Eignung und Fachkenntnisse
- Kopie des bisherigen Triebfahrzeugführerscheins
Wenn Sie nach Verlust, Diebstahl oder Zerstörung Ihres Triebfahrzeugführerscheins einen Ersatz beantragen:
- gültiger Personalausweis (Vorder- und Rückseite) oder gültiger Reisepass in Kopie
- aktuelles biometrisches Foto und Unterschrift
- Verlustmeldung, Diebstahlanzeige oder zerstörter Triebfahrzeugführerschein
- gegebenenfalls aktuelle Nachweise über gesundheitliche Eignung und Fachkenntnisse
Wenn Sie Ihren Triebfahrzeugführerschein verlängern möchten:
- gültiger Personalausweis (Vorder- und Rückseite) oder gültiger Reisepass in Kopie
- aktuelles biometrisches Foto und Unterschrift
- gegebenenfalls aktuelle Nachweise über gesundheitliche Eignung und Fachkenntnisse
- Kopie des bisherigen Triebfahrzeugführerscheins
Häufig stellen Eisenbahnverkehrsunternehmen den Antrag für ihre Triebfahrzeugführerinnen und Triebfahrzeugführer. In diesem Fall benötigen die Unternehmen eine Vollmacht von Ihnen.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Rechtsbehelf
- Widerspruch bei Ablehnung des Antrags
Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid entnehmen.
- Stornierung des Antrags
Läuft das Verfahren noch, können Sie jederzeit Ihren Antrag zurückziehen.
Verfahrensablauf
Sie können den Triebfahrzeugführerschein beim Eisenbahn-Bundesamt (EBA) online oder per Post beantragen.
Wenn Sie den Antrag online stellen:
- Rufen Sie das Bundesportal auf und füllen Sie den Online-Antrag aus.
- Dafür benötigen Sie eine BundID beziehungsweise das ELSTER-Unternehmenskonto.
-
Sie können Ihre Unterlagen direkt hochladen:
- als elektronische Originaldokumente
- als amtlich beglaubigte elektronische Kopien
- Alternativ können Sie amtlich beglaubigte Kopien auf Papier per Post oder E-Mail nachreichen.
- Das EBA prüft Ihren Antrag und meldet sich bei Ihnen, falls es Rückfragen gibt oder es weitere Unterlagen von Ihnen benötigt.
- Nach erfolgreicher Überprüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen Gebührenbescheid per Post.
- Überweisen Sie die Gebühr an die Bundeskasse.
- Sie erhalten den Triebfahrzeugführerschein per Post von der Bundesdruckerei.
- Haben Sie einen vorläufigen Triebfahrzeugführerschein beantragt, erhalten Sie diesen per E-Mail.
Wenn Sie den Antrag per Post stellen:
- Laden Sie das Formular "Antrag auf Erteilung eines Triebfahrzeugführerscheins" auf der Internetseite des EBA herunter.
-
Sie können das Formular wahlweise
- direkt im Browser ausfüllen oder
- es herunterladen und dann digital ausfüllen oder
- es ausdrucken und handschriftlich ausfüllen.
- Drucken Sie das Formular aus, sofern noch nicht geschehen, und unterschreiben Sie es.
-
Senden Sie das Formular mit allen notwendigen Unterlagen an das EBA.
- Achten Sie darauf, dass die Unterlagen nicht geklammert oder geheftet sind und entfernen Sie bereits vorhandene Heftklammern, da der Antrag eingescannt wird.
- Reichen Sie sämtliche Unterlagen ausschließlich in Größe DIN A4 ein.
- Das EBA prüft Ihren Antrag und meldet sich bei Ihnen, falls es Rückfragen gibt oder es weitere Unterlagen von Ihnen benötigt.
- Nach erfolgreicher Überprüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen Gebührenbescheid per Post.
- Überweisen Sie die Gebühr an die Bundeskasse.
- Sie erhalten den Triebfahrzeugführerschein per Post von der Bundesdruckerei.
- Haben Sie einen vorläufigen Triebfahrzeugführerschein beantragt, erhalten Sie diesen vorab per E-Mail.
Hinweise (Besonderheiten)
- Der Triebfahrzeugführerschein allein berechtigt Sie nicht dazu, ein Fahrzeug zu führen. Dafür ist eine Zusatzbescheinigung erforderlich. Eisenbahnunternehmen stellen diese aus.
- Falls das Eisenbahn-Bundesamt Ihren Antrag ablehnt, fallen für Sie ebenfalls Kosten an. Diese berechnen sich je nach Aufwand der Überprüfung. Sie erhalten einen Gebührenbescheid per Post.
Handlungsgrundlage(n)
- § 8 Verordnung über die Erteilung der Fahrberechtigung an Triebfahrzeugführer sowie die Anerkennung von Personen und Stellen für Ausbildung und Prüfung (Triebfahrzeugführerscheinverordnung - TfV)
- Verordnung über die theoretische Prüfung für den Erwerb des Triebfahrzeugführerscheins (Triebfahrzeugführerschein-Prüfungsverordnung - TfPV)
Kurzfassung
- Triebfahrzeugführerinnen und Triebfahrzeugführer müssen im Besitz eines gültigen Triebfahrzeugführerscheins sein
- europaweit gültig
- Triebfahrzeugführerschein beim Eisenbahn-Bundesamt (EBA) beantragen
-
Antragstellerinnen und Antragssteller müssen Nachweise erbringen, beispielsweise:
- Zeugnis oder Nachweis der abgeschlossenen Prüfung
- gesundheitliche und psychologische Eignung
- vorläufigen Triebfahrzeugführerschein erhält die Antragstellerin oder der Antragssteller gegen eine zusätzliche Gebühr vorab per E-Mail.
- Anträge für Verlängerung, Änderung oder Ersatzführerschein ebenfalls über das EBA möglich