Wenn eine Person während einer Reise auf einem deutschen Seeschiff verstirbt, beurkundet das Standesamt I in Berlin den Tod in seinem Sterberegister.
Volltext
Verstirbt eine Person während einer Reise auf einem Seeschiff, das die deutsche Bundesflagge führt, beurkundet das Standesamt I in Berlin den Tod.
Dazu verfasst die Schiffsführerin oder der Schiffsführer ein Protokoll, das sie oder er an das Standesamt I in Berlin sendet.
Sie müssen den Tod bei der Schiffsführerin oder dem Schiffsführer melden, wenn Sie bei dem Sterbefall anwesend waren oder ihn bemerkt haben.
Die Beurkundung im deutschen Sterberegister erfolgt in jedem Fall, auch wenn die verstorbene Person nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.
Im Standesamt I erhalten Sie als Familienmitglied oder als Person mit einem berechtigten Interesse auch die Sterbeurkunde der verstorbenen Person.
Voraussetzungen
- Der Sterbefall hat sich auf einem deutschen Seeschiff während einer Reise ereignet.
Rechtsbehelf
Lehnt das Standesamt I in Berlin die Beurkundung ab, können Sie einen Antrag auf Anweisung beim Amtsgericht Schöneberg stellen.
Ansprechpunkt
Zuständig für den Antrag ist das Standesamt, in dessen Bereich die verstorbene Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hatte. Hatte die verstorbene Person keinen Inlandswohnsitz, ist das Standesamt zuständig, in dessen Bereich Sie als antragstellende Person Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben. Trifft keine der vorgenannten Alternativen zu, können Sie den Antrag beim Standesamt I in Berlin stellen.
Hinweise (Besonderheiten)
Wenn der Todesfall auf einem deutschen Seeschiff eintritt, das in einem ausländischen Hafen liegt, gilt dies als Sterbefall im Ausland und wird in dem betreffenden Land beurkundet.