Sie können wegen einer Behinderung keine öffentlichen Verkehrsmittel nutzen? Unter bestimmten Voraussetzungen werden Ihnen die Kosten für einen Sonderfahrdienst erstattet.
Volltext
Wenn Sie aufgrund einer Behinderung öffentliche Verkehrsmittel nicht nutzen können, haben Sie die Möglichkeit, einen Sonderfahrdienst in Anspruch zu nehmen. Die Kosten für diese Fahrten können unter bestimmten Voraussetzungen übernommen werden.
Ansprechpunkt
Gemeinde- beziehungsweise Stadtverwaltung
Kurzfassung
- Menschen mit einer Behinderung, welche die öffentlichen Verkehrsmittel nicht nutzen können, haben Anspruch auf einen Sonderfahrdienst.
- Unter bestimmten Voraussetzungen können dafür die Kosten erstattet werden.