Leistungsbezeichnung II (Leistungsname)
Rücknahme eines Bescheides der Künstlersozialkasse beantragenWenn Sie feststellen, dass ein Bescheid der Künstlersozialkasse falsch ist, nimmt sie ihn unter bestimmten Voraussetzungen zurück.
Volltext
Die Künstlersozialkasse (KSK) nimmt einen Bescheid, der von Anfang an falsch ist, zurück oder sie berichtigt ihn.
Abhängig vom Einzelfall nimmt die KSK den Bescheid für die Vergangenheit, die Zukunft oder für beide Zeiträume zurück.
Ein Rücknahmeverfahren läuft außerhalb eines Widerspruchsverfahrens ab. Die Rücknahme von Bescheiden ist daher auch möglich, wenn die Widerspruchsfrist bereits abgelaufen ist.
Voraussetzungen
- Sie haben einen Bescheid der KSK erhalten.
- Als die KSK diesen Bescheid erlassen hat, ist ein Fehler passiert oder die KSK ist von einem falschen Sachverhalt ausgegangen.
Bitte erfragen Sie bei der KSK, welche Unterlagen Sie einreichen müssen.
Rechtsbehelf
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Widerspruch
Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid zu Ihrem Antrag auf Überprüfung entnehmen.
Formulare
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Verfahrensablauf
Wenn Sie die Rücknahme eines Bescheids erreichen wollen, gehen Sie folgendermaßen vor:
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Stellen Sie bei der KSK formlos einen Antrag
- Erklären Sie der KSK, warum der betroffene Bescheid fehlerhaft ist.
- Die KSK prüft den Vorgang.
Mögliche Ergebnisse Ihres Antrags auf Rücknahme:
- Der Ausgangsbescheid kann nicht zurückgenommen werden und es bleibt bei der ursprünglichen Entscheidung.
- Die KSK nimmt den Ausgangsbescheid zurück und trifft eine neue Entscheidung
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Abhängig vom Sachverhalt ist es möglich,
- dass Sie von der KSK eine Erstattung von Beiträgen oder Abgabezahlungen erhalten oder
- dass die KSK Beiträge oder Abgabezahlungen von Ihnen nachfordert.
- In jedem Fall erhalten Sie von der KSK einen Bescheid.
Die KSK nimmt einen Bescheid ohne einen Antrag von Ihnen zurück, wenn sie selbst einen Fehler oder falschen Sachverhalt feststellt.
- Verfahren zur Rücknahme eines Verwaltungsaktes bei der Künstlersozialkasse Prüfung
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Künstlersozialkasse nimmt Bescheid zurück, wenn
- dieser von Anfang an rechtswidrig ist oder
- die Künstlersozialkasse von falschem Sachverhalt ausgegangen ist
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Rücknahme ist möglich:
- auf Antrag
- ohne Antrag, wenn die Künstlersozialkasse den Fehler selbst feststellt
- gilt für begünstigende und belastende Bescheide
- außerhalb eines Widerspruchsverfahrens
- Nachzahlungen, Erstattungen oder Rückforderungen sind möglich
- zuständig: Künstlersozialkasse