Volltext
Der Bearbeitungsstatus des Personalausweises kann bei der zuständigen Stelle erfragt werden.
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Stadt, in der der Personalausweis beantragt wurde.
Der Bearbeitungsstatus des Personalausweises kann bei der zuständigen Stelle erfragt werden.