Jagdschein - Tagesjagdschein verlängern lassen

Leistungsbezeichnung II (Leistungsname)

Jagdschein - Tagesjagdschein verlängern lassen

Wenn die Gültigkeit Ihres Jagdscheins abläuft oder bereits abgelaufen ist und Sie weiter die Jagd ausüben möchten, müssen Sie diese verlängern lassen.  

Volltext

Wenn Sie in Deutschland die Jagd ausüben möchten, benötigen Sie einen auf Ihren Namen lautenden deutschen Jagdschein. Sind Sie bereits in Besitz eines Tagesjagdscheins, dessen Gültigkeit jedoch abgelaufen ist, können Sie eine Verlängerung beantragen.

Den Jagdschein verlängern Sie bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Behörde.

Der Tagesjagdschein gilt für 14 aufeinanderfolgende Tage. 

Voraussetzungen

  • bei Erteilung mindestens 18 Jahre alt
  • persönliche Zuverlässigkeit 
  • körperliche Eignung  
  • abgeschlossene Jagdhaftpflichtversicherung 
  • bereits erteilter Jagdschein 

  • Jagdschein 
  • ggf. aktuelles Lichtbild 
  • Nachweis über gesetzliche Jagdhaftpflichtversicherung 

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit obliegt der unteren Jagdbehörde.

Formulare

  • Formulare vorhanden: nicht relevant 
  • Formlose Antragsstellung möglich: nein 
  • Persönliches Erscheinen nötig: nein  
  • Online-Dienste vorhanden: ja 

Verfahrensablauf

Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen. 

  • Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.  
  • Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft. 
  • Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, wird Ihnen ein Jagdschein erteilt. 

  • Jagdschein Neuerteilung Tagesjagdschein  
  • für Jagd in Deutschland erforderlich 
  • Personen, die bereits einen deutschen Jagdschein besitzen oder besessen haben  
  • Mindestalter 18 Jahre 
  • ist für 14 aufeinanderfolgende Tage gültig 
  • wird von der für den Wohnsitz zuständigen Behörde erteilt 
  • Zuständigkeit: untere Jagdbehörde

zurück zur Übersicht