Instandhaltungskonzept für explosionsgefährdete Anlagen einreichen

Eine wiederkehrende Prüfung von bestimmten Anlagen in explosionsgefährdeten Bereich können Sie als Arbeitgeber durch ein ausgearbeitetes Instandhaltungskonzept entbehrlich machen.

Volltext

Auf wiederkehrende Prüfungen von bestimmten Anlagen oder Bestandteilen von Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen kann u.U. verzichtet werden, wenn der Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ein Instandhaltungskonzept festgelegt hat. Dieses muss sicherstellen, dass ein sicherer Zustand der Anlage aufrechterhalten wird und die Explosionssicherheit gewährleistet wird.

Die Eignung des Instandhaltungskonzepts ist im Rahmen der Prüfung zu bewerten. Die im Rahmen des Instandhaltungskonzepts durchgeführten Arbeiten und Maßnahmen an der Anlage sind zu dokumentieren und der Behörde auf Verlangen darzulegen.

Voraussetzungen

Für bestimmte Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen kann ein Instandhaltungskonzept, das bestimmten Voraussetzungen genügt, eine wiederkehrende Prüfung entbehrlich machen.

Eine formlose Beschwerde kann telefonisch, per E-Mail oder schriftlich erfolgen. Folgende Angaben werden zur Bearbeitung benötigt:

  • Art der überwachungsbedürftigen Anlage(n)
  • Angaben zum Arbeitgeber/ Betreiber
  • Angaben zum Beschwerdegrund
  • Instandhaltungskonzept
  • Dokumentation der im Rahmen des Instandhaltungskonzepts durchgeführten Arbeiten und Maßnahmen
  • Концепція технічного обслуговування
  • Документація робіт і заходів, що проводяться в рамках концепції технічного обслуговування
  • Maintenance concept
  • Documentation of the work and measures carried out as part of the maintenance concept
  • Concept de maintenance
  • Documentation des travaux et mesures effectués dans le cadre du concept de maintenance

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an das Landesamt für Verbraucherschutz.

Verfahrensablauf

Eingang der Beschwerde (online oder formlos in anderer Form)

Nicht Online: Folgehandlung der Behörde

  1. Anforderung Instandhaltungskonzepts
  2. Prüfung
  3. Prüfbescheid an Arbeitgeber ggf. mit Nachforderungen und Fristsetzung
  • Dokumentation der durchgeführten Arbeiten und Maßnahmen des Instandhaltungskonzepts Entgegennahme
  • betrifft Anlagen im explosionsgefährdeten Bereich
  • Instandhaltungskonzepten gewährleistet Explosionssicherheit
  • Instandhaltungskonzept erübrigt wiederkehrende Prüfungen
zurück zur Übersicht