Leistungsbezeichnung II (Leistungsname)
Gutachten über den Verkehrswert (Marktwert) von bebauten und unbebauten GrundstückenWenn Sie den Verkehrswert (Marktwert) Ihres Grundstücks benötigen, können Sie ein Verkehrswertgutachten beim zuständigen Gutachterausschuss für Grundstückswerte beantragen.
Volltext
Wenn Sie ein bebautes oder unbebautes Grundstück verkaufen wollen, kann es sinnvoll sein, zur Festlegung des Kaufpreises den Verkehrswert (Marktwert) des Grundstücks bestimmen zu lassen. Ebenso trägt im Fall von Erbauseinandersetzungen zwischen Grundstückserben ein unabhängiges Gutachten zur Vermeidung von Streitigkeiten bei.
Der Verkehrswert (Marktwert) von Grundstücken wird durch selbständige, unabhängige Gutachterausschüsse ermittelt und in Verkehrswertgutachten ausgewiesen. Die Gutachten haben keine bindende Wirkung, soweit nichts Anderes bestimmt oder vereinbart ist.
Verkehrswertgutachten werden auch durch speziell ausgebildete öffentlich bestellte und vereidigte oder zertifizierte Sachverständige (Gutachter) erstellt.
Voraussetzungen
Sie erhalten auf Antrag ein Gutachten über den Verkehrswert von Grundstücken, wenn Sie
- Grundstückseigentümer,
- Grundstückseigentümern gleichstehende Berechtigte,
- Inhaber anderer Rechte am Grundstück oder
- Pflichtteilsberechtigte, für deren Pflichtteil der Wert des Grundstücks von Bedeutung ist,
sind.
Weiterhin erstatten die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte Verkehrswertgutachten, wenn
- die für den Vollzug des Baugesetzbuches zuständigen Behörden,
- die für die Feststellung des Werts eines Grundstücks oder der Entschädigung für ein Grundstück zuständigen Behörden oder
- Gerichte und Justizbehörden
es beantragen.
Zum Nachweis der Antragsberechtigung legen Sie bitte entsprechende Unterlagen vor (z. B. Personalausweis, Grundbuchauszug oder Auszug aus dem Liegenschaftskataster des zu begutachtenden Grundstücks). Weitere Unterlagen über das Wertermittlungsobjekt (z. B. Baupläne von Gebäuden) können für die Wertermittlung von Bedeutung sein. Sofern Sie über derartige Unterlagen verfügen, reichen Sie diese bitte ein.
Ansprechpunkt
Ansprechpunkte sind die zuständigen Stellen
Verkehrswertgutachten werden durch den Gutachterausschuss des Landes sowie durch speziell ausgebildete öffentlich bestellte und vereidigte oder zertifizierte Sachverständige (Gutachter) erstellt.
Market value appraisals are prepared by the state's expert committee and by specially trained, publicly appointed and sworn or certified experts (appraisers).
Оцінка ринкової вартості готується державною експертною комісією та спеціально підготовленими, призначеними державою і приведеними до присяги або сертифікованими експертами (оцінювачами).
Les expertises de la valeur vénale sont réalisées par le comité d'expertise du Land ainsi que par des experts (Gutachter) spécialement formés, assermentés ou certifiés.
Formulare
- Formulare: keine
- Onlineverfahren möglich: nein
- Schriftform erforderlich: ja
- Persönliches Erscheinen nötig: grundsätzlich ja
Verfahrensablauf
- Zur Erstattung eines Verkehrswertgutachtens richten Sie bitte einen entsprechenden Antrag an die Geschäftsstelle des zuständigen Gutachterausschusses.
- Zunächst erfolgt die Prüfung Ihrer Antragsberechtigung anhand der vorgelegten Unterlagen.
- Zur Vorbereitung des Gutachtens wird das Wertermittlungsobjekt (Grundstück) durch Mitarbeiter der Geschäftsstelle besichtigt, und die Unterlagen werden ausgewertet.
- Der Gutachterausschuss besichtigt das Wertermittlungsobjekt und beschließt den Verkehrswert.
- Das Gutachten wird fertiggestellt und an Sie versendet.
- Abschließend wird der Kostenbescheid versendet.
Hinweise (Besonderheiten)
keine
- Gutachterausschüsse erstellen auf Antrag Gutachten über den Verkehrswert (Marktwert) von Grundstücken
- antragsberechtigt sind unter anderem Grundstückseigentümer, diesen gleichstehende Berechtigte sowie Inhaber anderer Rechte am Grundstück
- Anträge auf Erstellung eines Verkehrswertgutachtens sind an die Geschäftsstelle des zuständigen Gutachterausschusses zu richten
- Verkehrswertgutachten haben keine bindende Wirkung, soweit nichts Anderes bestimmt oder vereinbart ist
- Verkehrswertgutachten sind kostenpflichtig
weiterführende Informationen
Kontaktdaten der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte