Wenn Sie eine Tankstelle errichten, betreiben oder bestimmte Änderungen an ihr vornehmen möchten, müssen Sie dafür eine Erlaubnis bei der zuständigen Behörde beantragen.
Volltext
Tankstellen sind ortsfeste Anlagen, die Land-, Wasser- und Luftfahrzeugen mit entzündbaren Flüssigkeiten betanken. Tankstellen sind überwachungsbedürftige Anlagen.
Sie benötigen eine Erlaubnis der zuständigen Behörde, wenn Sie eine Tankstelle:
- errichten und betreiben möchten oder
- in der Bauart oder der Betriebsweise so verändern möchten, dass die Sicherheit der Anlage beeinflusst wird.
Die Erlaubnis kann Ihnen wie folgt erteilt werden:
- beschränkt,
- befristet,
- unter Bedingungen oder
- mit Auflagen.
Wenn Ihre Anlage Teil einer genehmigungsbedürftigen Anlage ist, benötigen Sie keine separate Erlaubnis. Die Genehmigung schließt die Erlaubnis ein.
Voraussetzungen
- Die Anlage, für die Sie die Erlaubnis beantragen, muss eine erlaubnisbedürftige Anlage sein.
- Sie müssen die Anlage nach dem Stand der Technik errichten und betreiben.
erforderliche Unterlagen
Formloser Antrag mit den folgenden Angaben:
- Name, Vorname, Firmenname
- Adresse der antragstellenden Person
- Kontaktinformationen wie E-Mail, Telefonnummer und Fax
-
Art der Erlaubnis:
- Errichtung und Betrieb
- Änderung und Betrieb oder
- Teilerlaubnis
- Angabe des Betriebsorts
Unterlagen, um die Anlage beurteilen zu können:
- Antragsgegenstand
- Beschreibung der Anlage
- Beschreibung der Anlagentechnik und Wechselwirkung zu anderen Anlagen, zum Beispiel Waschanlagen
- Rohrleitungs- und Instrumentenfließschema
- Sicherheitsdatenblätter
- Beschreibung der Betriebsweise
- Nachweis einer ständig besetzten Stelle bei Betrieb ohne Beaufsichtigung
- Übersichtsplan
- Lageplan
- Grundrissplan oder Technikplan
- Ex-Zonenplan
- Explosionsschutzkonzept
- Angaben zum Brandschutz
- Beschreibung der flüssigkeitsdichten Fahrbahn mit Entwässerung und Wirkbereiche
- Berechnung der Herstellungskosten
-
Prüfbericht einer zugelassenen Überwachungsstelle (ZÜS)
- Der Prüfbericht muss bestätigen, dass Sie Ihre Anlage sicher betreiben können, wenn die genannten Maßnahmen eingehalten werden.
Fristen
Wenn wichtige Gründe vorliegen, können Sie bei der zuständigen Behörde eine Verlängerung der Fristen beantragen.
Bearbeitungsdauer
Rechtsbehelf
Widerspruch:
- Sie können gegen die Entscheidung innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erheben.
- Sie müssen den Widerspruch bei der zuständigen Behörde schriftlich oder zur Niederschrift einreichen.
Hinweise (Besonderheiten)
- Wenn die Anlage nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz genehmigungspflichtig ist, erhalten Sie die Antragsunterlagen zurück, da eine Erlaubnis im Rahmen des Genehmigungsverfahrens mitgeprüft wird.