Sie haben als Sachverständiger bereits eine Niederlassung und möchten nun eine Zweigniederlassung anmelden? Informieren Sie sich hier.
Volltext
Als Sachverständiger oder Sachverständige werden Sie in Verzeichnissen gelistet.
Je nach Sachgebiet haben Sie vor der Errichtung einer Zweigniederlassung bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen. Die Anmeldung einer Zweigniederlassung in Sachsen-Anhalt unterscheidet sich dabei nicht von einer Anmeldung einer Hauptniederlassung.
Voraussetzungen
Wenn Sie eine Zweigniederlassung errichten möchten, müssen Sie alle Voraussetzungen erfüllen, die auch für eine Hauptniederlassung notwendig sind.
Hierzu zählen:
- Erlaubnis zum Führen der Bezeichnung Öffentlich bestellte/r und vereidigte/r Sachverständige/r oder Anerkannter Sachverständiger der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt
- die erforderliche Einrichtung muss vor der Ausübung zur Verfügung stehen.
- Sie oder eine vertretende Person sind in jeder Niederlassung erreichbar
- Sie können Ihre Pflichten als Sachverständige oder Sachverständiger ausüben
- Die Aufsicht durch die jeweilige Kammer ist sichergestellt
Welche Unterlagen notwendig sind, erfahren Sie von der zuständigen Stelle.
Ansprechpunkt
Je nach Sachgebiet ist die jeweilige Kammer oder Bestellungskörperschaft zuständig.
Formulare
Sie können die Anmeldung formlos schriftlich beantragen.
Handlungsgrundlage(n)
Sachverständigenordnung der jeweiligen Kammer oder Bestellungskörperschaft