Foto für die elektronische Gesundheitskarte einreichen

Leistungsbezeichnung II (Leistungsname)

Foto für die elektronische Gesundheitskarte einreichen

Sie haben Ihr Foto für die elektronische Gesundheitskarte (eGK) vor mehr als 10 Jahren bereitgestellt? Dann kann Ihre Krankenkasse Sie bitten, ein neues Foto einzureichen.

Volltext

Die elektronische Gesundheitskarte (eGK) ist Ihr Mitgliedsausweis bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse und bestätigt, dass die Krankenkasse die Behandlungskosten für Sie bezahlt. Ihr Foto auf Ihrer eGK hilft, Verwechslungen zu vermeiden und Missbrauch einzudämmen.

Für das Erstellen Ihrer eGK digitalisiert Ihre Krankenkasse Ihr Bild und speichert es als digitales Foto ab. So kann es bei einem eventuellen Verlust oder Diebstahl Ihrer elektronischen Gesundheitskarte wieder verwendet werden.

Aufgrund der gesetzlichen Regelungen löscht die Krankenkasse Ihr eingereichtes Foto nach spätestens 10 Jahren. Vor einem neuen Kartenversand informiert Ihre Krankenkasse Sie, ob ein neues Bild benötigt wird.

Kein Passfoto auf der eGK benötigen

  • Kinder und Jugendliche bis zum 15. Lebensjahr und
  • Versicherte, die bei der Erstellung ihres Passbildes nicht mitwirken können, zum Beispiel immobile pflegebedürftige Menschen.

Voraussetzungen

  • Sie sind Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse und haben eine eGK.
  • Sie sind mindestens 15 Jahre alt.
  • Das bisherige Foto auf der eGK ist älter als 10 Jahre.

  • aktuelles Passbild

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Klage vor dem Sozialgericht

Formulare

Onlineverfahren möglich: Viele gesetzliche Krankenkassen bieten ein Onlineverfahren an.

Persönliches Erscheinen nötig: nein

Verfahrensablauf

Sie können Ihr neues Passbild per Post einreichen sowie – bei vielen gesetzlichen Krankenkassen – persönlich in der Geschäftsstelle abgeben oder online hochladen.

  • Die Krankenkasse digitalisiert das Foto und stellt eine neue eGK aus.
  • Sie erhalten die neue eGK mit dem neuen Bild per Post.
  • Lichtbild zu elektronischen Gesundheitskarte Aktualisierung
  • Foto auf elektronischer Gesundheitskarte (eGK) beugt Verwechslungen und Missbrauch vor
  • Krankenkasse löscht gespeicherte Fotos nach spätestens 10 Jahren
  • Krankenkasse informiert vor neuem Kartenversand, ob ein neues Foto benötigt wird
  • neues Foto kann auf unterschiedlichen Wegen bei Krankenkasse eingereicht werden – in der Regel per Post, persönlich oder online.
  • Krankenkasse schickt neue eGK mit neuem Foto per Post
  • kein Foto benötigen:
    • Kinder und Jugendliche bis zum 15. Lebensjahr
    • Versicherte, die bei der Erstellung ihres Passbildes nicht mitwirken können
  • Auskunft durch: gesetzliche Krankenkassen
  • zuständig: gesetzliche Krankenkassen
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