Prüfung zur Ausbildungsstätte beantragen

Wenn Sie Auszubildende einstellen wollen, müssen Sie prüfen lassen, ob Ihr Unternehmen als Ausbildungsstätte geeignet ist.

Volltext

Eine Ausbildungsstätte darf nur Auszubildende einstellen und ausbilden, wenn sie nach Art und Einrichtung dafür geeignet ist.

Wenn Ihr Betrieb erstmalig ausbilden möchte, prüft die zuständige Stelle vor Ort, ob Sie geeignet sind.

Als Leiterin oder Leiter einer potenziellen Ausbildungsstätte müssen Sie diese deshalb für eine Eignungsprüfung anmelden. Die Prüfung stellt fest, ob Sie die notwendigen Voraussetzungen erfüllen, zum Beispiel die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten vermitteln können.

Falls Ihre Ausbildungsstätte nicht die geforderten beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten vermitteln kann, kann sie dennoch als geeignet gelten. Hierfür müssen die Auszubildenden die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten außerhalb der Ausbildungsstätte erlernen können, zum Beispiel:

  • bei überbetrieblichen Lehrgängen
  • in Schulungen bei externen Bildungsträgern oder
  • im Rahmen von Kooperationen mit anderen Ausbildungsstätten

Dies müssen Sie im Ausbildungsvertrag entsprechend mit Ihren Auszubildenden vereinbaren.

Voraussetzungen

  • Ihr Betrieb verfügt über eine ausreichende Einrichtung und Ausstattung, um eine vollständige Ausbildung zu gewährleisten.
  • Die Zahl der Auszubildenden steht in einem angemessenen Verhältnis zur Zahl der Ausbilderinnen und Ausbilder.

Ansprechpunkt

Wenden Sie sich an die für Ihre Berufsausbildung zuständige Kammer. Diese kann sein:

  • die Industrie- und Handelskammer für die Berufsbildung in nichthandwerklichen Gewerbeberufen,
  • die Landwirtschaftskammer für die Berufsbildung in Berufen der Landwirtschaft und der ländlichen Hauswirtschaft

Es gibt weitere zuständige Stellen,  zum Beispiel für Stellen im Bereich des öffentlichen Rechts sowie der Kirchen.

Wenden Sie sich an die für die Berufsausbildung zuständige Stelle. Diese kann in Sachsen-Anhalt sein:

  • die Industrie- und Handelskammer für die Berufsbildung in nichthandwerklichen Gewerbeberufen,
  • das Landesverwaltungsamt für die Berufsbildung in Berufen der Landwirtschaft und der Hauswirtschaft.

Kurzfassung

  • potenzielle Ausbildungsstätten, die erstmalig ausbilden, werden auf Eignung überprüft
  • Prüfung vor Ort stellt fest, ob Sie notwendige Voraussetzungen erfüllen, zum Beispiel die Fähigkeit Ausbildungsinhalte richtig vermitteln
  • Ausbildungsstätte, die die geforderten Fähigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten nicht vermitteln kann, kann auch als geeignet gelten; Auszubildende müssen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten außerhalb von Ausbildungsstätte erlernen können, zum Beispiel
    • bei überbetrieblichen Lehrgängen
    • in Schulungen bei externen Bildungsträgern oder
    • im Rahmen von Kooperationen mit anderen Ausbildungsstätten
  • Erlernen von Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten außerhalb der Ausbildungsstätte muss im Ausbildungsvertrag entsprechend festgehalten sein
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