Leistungsbezeichnung II (Leistungsname)
Festsetzung von Messen, Ausstellungen oder Märkte aufhebenSie können die Festsetzung einer Messe, Ausstellung oder eines Marktes aufheben lassen.
Volltext
Als veranstaltende Person können Sie die Aufhebung Ihrer bereits festgesetzten Messen, Ausstellungen oder Märkte beantragen.
Die Aufhebung der Festsetzung für Wochen-, Jahrmärkte oder Volksfeste erfolgt nur, wenn die Durchführung der Veranstaltung für Sie nicht zumutbar ist.
Bei Messen, Ausstellungen oder Großmärkte genügt auch die Anzeige, dass die Veranstaltung nicht oder nicht mehr durchgeführt wird.
Voraussetzungen
- Die Veranstaltung wurde bereits von der zuständigen Stelle festgesetzt.
-
Bei der Veranstaltung handelt es sich um eine der folgenden Veranstaltungsformen:
- Messe
- Ausstellung
- Großmarkt
- Wochenmarkt
- Spezialmarkt
- Jahrmarkt
- Die Festsetzung eines Wochen- oder Jahrmarktes oder eines Volksfestes können Sie nur aufheben lassen, wenn Ihnen die Durchführung nicht zugemutet werden kann.
Machen Sie in Ihrem formlosen Antrag die folgenden Angaben:
- Angaben zur veranstaltenden Person
- Bezeichnung der Veranstaltung
- Anschrift der Veranstaltung
- Begründung der Aufhebung
Rechtsbehelf
Widerspruch
Ansprechpunkt
Fairs, exhibitions and wholesale markets: District
Special markets, fairs, folk festivals, weekly markets: Municipality
Messen, Austellungen und Großmärkte: Landkreis
Spezialmärkte, Jahrmärkte, Volksfeste, Wochenmärkte: Gemeinde
Foires, expositions et marchés de gros : Arrondissement
Marchés spéciaux, foires, fêtes populaires, marchés hebdomadaires : commune
Verfahrensablauf
- Sie reichen einen Antrag auf Aufhebung der Festsetzung einer Veranstaltung mit allen erforderlichen Unterlagen postalisch oder per E-Mail bei der zuständigen Stelle ein.
- Die zuständige Stelle prüft Ihre Unterlagen. Bei Bedarf fordert sie weitere Unterlagen oder Auskünfte von Ihnen an.
- Die zuständige Stelle entscheidet über Ihren Antrag.
- Sie erhalten einen Bescheid.
- Sie erhalten einen Gebührenbescheid.
- Sie begleichen die Gebühren.
Soweit eingerichtet, können Sie alternativ die Aufhebung der Festsetzung online beantragen:
- Sie rufen den Online Dienst auf.
- Sie befüllen das Antragsformular und senden es ab.
- Ihr Antrag und Ihre Unterlagen werden an die zuständige Stelle übermittelt.
- Die zuständige Stelle entscheidet über Ihren Antrag.
- Sie erhalten einen Bescheid.
- Sie erhalten einen Gebührenbescheid.
- Sie begleichen die Gebühren.
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
- Messen, Ausstellungen und Märkte Aufhebung
- Aufhebung der Festsetzung von Messen, Ausstellungen, Groß-, Wochen-, Spezial-, Jahrmärkten und Volksfesten ist auf Antrag möglich
- Wochen- und Jahrmärkte sowie Volksfeste jedoch nur, wenn die Durchführung der Veranstaltung für den Veranstalter unzumutbar ist
- Bei Messen, Ausstellungen oder Großmärkte genügt die Anzeige, dass die Veranstaltung nicht oder nicht mehr durchgeführt wird.